Die letzten Einfahrten ohne UKW-Sprechfunkgerät sind bis 10:00 Uhr zulässig.
Unabhängig davon gilt weiterhin das ganzjährige Befahrungsverbot für muskelbetriebene Fahrzeuge auf der Spree von km 20,7 (Oberbaumbrücke) bis km 14,1 (Kanzleramtssteg).
Fahrten ab dem Spreekreuz (km 9,1) bis zur Lessingbrücke (km 12,1) sind dagegen weiterhin möglich.