05.01.2017 | Umwelt & Gewässer

Berlin: Erweitertes Befahrungsverbot auf der Spree-Oder Wasserstraße in der Innenstadt

Vom 01.04. bis 31.10.2017 ist die Befahrung der Spree-Oder Wasserstraße zwischen km 12,1 (Lessingbrücke) und km 17,8 (Schleuse Mühlendamm) in der Zeit zwischen 10:30 Uhr und 19:00 Uhr ohne angemeldetes, zugelassenes und betriebsbereites UKW-Sprechfunkgerät verboten.

Die letzten Einfahrten ohne UKW-Sprechfunkgerät sind bis 10:00 Uhr zulässig.

Unabhängig davon gilt weiterhin das ganzjährige Befahrungsverbot für muskelbetriebene Fahrzeuge auf der Spree von km 20,7 (Oberbaumbrücke) bis km 14,1 (Kanzleramtssteg).

Fahrten ab dem Spreekreuz (km 9,1) bis zur Lessingbrücke (km 12,1) sind dagegen weiterhin möglich.

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