Darauf weist der Landkreis Rotenburg/Wümme mit Verfügung vom
15.5.2017 hin. Mit der Verlegung des Termins auf die Zeit nach
Himmelfahrt und Pfingsten ist der Landkreis der Bitte des LKV
Niedersachsen nachgekommen, die Oste nicht über die bei
Wassersportlern beliebten Feiertage zu sperren. Nicht
berücksichtigt wurde hingegen die LKV-Anregung, einen
Behelfsausstieg an der Fußgängerbrücke Ostetal in Bremervörde
zuzulassen.
Grund für das Verbot ist der Rückbau der alten Eisenbahnbrücke
in Bremervörde. Die Einschränkungen für die Wasserwanderer
seien durch diese Regelung auf das unbedingt notwendige Maß
beschränkt worden, so der Landkreis.