Voraussetzung dafür ist die deutliche Kennzeichnung (=>
laterale Seezeichen) dieser Wattfahrwasser; denn ohne solch
eine Kennzeichnung, d.h. ohne Tonnen und Pricken besteht die
Gefahr, vom Kurs abzukommen und auf Grund oder in eine
Schutzzone zu laufen.
Im Zeitalter der GPS-gelenkten Navigation und in Zeiten
knapper finanzieller Mittel der „Wasserstraßen- und
Schifffahrtsverwaltung“ tauchen dabei immer wieder Hinweise
auf, dass die Kennzeichnung der Wattfahrwasser in der Deutschen
Bucht ausgedünnt bzw. gar ganz eingestellt werden soll, und
zwar insbesondere dort, wo diese Wattfahrwasser überwiegend nur
von Sportbooten genutzt werden.
In Anbetracht dessen, dass zentrale Flächen des deutschen
Nordsee-Wattenmeeres als Schutzgebiete ausgewiesen sind, deren
Befahrung nur über gekennzeichnete (ausgeprickte)
Wattfahrwasser erlaubt ist, käme das für die
Sportbootschifffahrt einem Befahrensverbot gleich. Würde jedoch
dennoch erlaubt werden, die nunmehr nicht mehr gekennzeichneten
Fahrwasser zu befahren, würde aber das Risiko, bei der
Navigation einen Fehler zu machen, nicht nur zur Gefährdung von
Personen & Boot führen, weil unbeabsichtigt in nicht mehr
schiffbares Watt gesteuert wird , sondern auch zur Störung von
Fauna & Flora beitragen, weil versehentlich in
Schutzgebiete eingedrungen wird.
Da sich in letzter Zeit diese Gerüchte über die Kennzeichnung
von Wattfahrwassern verdichteten, sah sich Anfang Mai 2018 der
DKV veranlasst in Kooperation mit dem DSV über den Deutschen
Olympischen Sportbund, hier: Forum Wassersport, an die
Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV),
hier: die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt, zu
wenden. Es wurde die Besorgnis zum Ausdruck gebracht, dass der
WSV plane, die Vermessung und Kennzeichnung von Wattfahrwasser
sukzessive einzustellen und diese auch nicht mehr in den
Seekarten abzubilden.
Die Antwort kam am 14.6.18 vom Präsidenten des WSV persönlich.
Er gab Entwarnung:
„Ich kann Ihnen versichern, dass solche Planungen oder
Weisungen in der WSV nicht existieren. Vor dem Hintergrund,
dass Sie von Ihren örtlichen Vereinen entsprechend unterrichtet
worden sind, habe ich die betroffenen Wasserstraßen- und
Schifffahrtsämter um eine aktuelle Sachstandsmitteilung
gebeten. Von dort wurde mir bestätigt, dass die bislang
gekennzeichneten Wattfahrwasser auch in diesem Frühjahr wieder
durchgängig mit Pricken ausgestattet wurden. … Die WSV wird die
Kennzeichnung und Peilung der Wattfahrwasser auch weiterhin im
Rahmen ihres gesetzlichen Auftrages und ihrer technischen und
personellen Möglichkeiten sicherstellen. Ebenso ist nach meinen
Informationen sichergestellt, dass die Wattfahrwasser in die
amtlichen Seekarten des BSH eingetragen werden. …“
Text: Udo Beier