25.06.2018 | Kanu-Freizeit

Kennzeichnung von Wattfahrwassern (Befahrensregelung)

Das deutsche Wattenmeer zeichnet sich nicht nur durch eine vielfältige Fauna und Flora aus, durch weitreichende Naturschutzgebiete (Ruhezonen inkl. Vogel- und Robbenschutzgebiete), sondern auch durch unzählige Wattfahrwasser, die es der Schifffahrt im allgemeinen und den Sportbooten im Besonderen ermöglichen sollen, sicher und naturverträglich übers Wattenmeer zu fahren.
Voraussetzung dafür ist die deutliche Kennzeichnung (=> laterale Seezeichen) dieser Wattfahrwasser; denn ohne solch eine Kennzeichnung, d.h. ohne Tonnen und Pricken besteht die Gefahr, vom Kurs abzukommen und auf Grund oder in eine Schutzzone zu laufen.

Im Zeitalter der GPS-gelenkten Navigation und in Zeiten knapper finanzieller Mittel der „Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung“ tauchen dabei immer wieder Hinweise auf, dass die Kennzeichnung der Wattfahrwasser in der Deutschen Bucht ausgedünnt bzw. gar ganz eingestellt werden soll, und zwar insbesondere dort, wo diese Wattfahrwasser überwiegend nur von Sportbooten genutzt werden.

In Anbetracht dessen, dass zentrale Flächen des deutschen Nordsee-Wattenmeeres als Schutzgebiete ausgewiesen sind, deren Befahrung nur über gekennzeichnete (ausgeprickte) Wattfahrwasser erlaubt ist, käme das für die Sportbootschifffahrt einem Befahrensverbot gleich. Würde jedoch dennoch erlaubt werden, die nunmehr nicht mehr gekennzeichneten Fahrwasser zu befahren, würde aber das Risiko, bei der Navigation einen Fehler zu machen, nicht nur zur Gefährdung von Personen & Boot führen, weil unbeabsichtigt in nicht mehr schiffbares Watt gesteuert wird , sondern auch zur Störung von Fauna & Flora beitragen, weil versehentlich in Schutzgebiete eingedrungen wird.

Da sich in letzter Zeit diese Gerüchte über die Kennzeichnung von Wattfahrwassern verdichteten, sah sich Anfang Mai 2018 der DKV veranlasst in Kooperation mit dem DSV über den Deutschen Olympischen Sportbund, hier: Forum Wassersport, an die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV), hier: die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt, zu wenden. Es wurde die Besorgnis zum Ausdruck gebracht, dass der WSV plane, die Vermessung und Kennzeichnung von Wattfahrwasser sukzessive einzustellen und diese auch nicht mehr in den Seekarten abzubilden.

Die Antwort kam am 14.6.18 vom Präsidenten des WSV persönlich. Er gab Entwarnung:

„Ich kann Ihnen versichern, dass solche Planungen oder Weisungen in der WSV nicht existieren. Vor dem Hintergrund, dass Sie von Ihren örtlichen Vereinen entsprechend unterrichtet worden sind, habe ich die betroffenen Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter um eine aktuelle Sachstandsmitteilung gebeten. Von dort wurde mir bestätigt, dass die bislang gekennzeichneten Wattfahrwasser auch in diesem Frühjahr wieder durchgängig mit Pricken ausgestattet wurden. … Die WSV wird die Kennzeichnung und Peilung der Wattfahrwasser auch weiterhin im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrages und ihrer technischen und personellen Möglichkeiten sicherstellen. Ebenso ist nach meinen Informationen sichergestellt, dass die Wattfahrwasser in die amtlichen Seekarten des BSH eingetragen werden. …“

Text: Udo Beier
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