• vom 1. März bis 30. September dürfen
muskelkraftbetriebene Wasserfahrzeuge ausschließlich in der
Zeit von 11:00 bis 13:00 Uhr, 15:00 bis 18:00 Uhr und 20:00 bis
22:00 Uhr den Floßgraben befahren
• Das Ufer darf auf einem 20 Meter breiten,
beidseitigen Uferstreifen weder betreten noch befahren
werden.
Motorboote bleiben verboten, es kann aber sein, dass
Ausnahmegenehmigungen erteilt werden.
Einzelheiten sind zu finden auf der Homepage des Sächsischen Kanu-Verbandes oder auf der
Seite der Stadt Leipzig.