Dies teilte Rennsport-Ressortleiter Dr. Malte Drescher heute nach entsprechender Abstimmung mit dem DKV-Präsidium mit.
Mit dem heutigen Beschluss wird noch vor Beginn der Wettkampfsaison 2015 die Übereinstimmung der nationalen mit den internationalen Bootsbestimmungen herbeigeführt. Die ICF hatte in ihren Regularien das Mindestgewicht bereits auf 14 Kg festgelegt. Die Rennsport-Ressortleitung war daraufhin zu dem Entschluss gelangt, dass die Vorteile einer sofortigen Angleichung der nationalen Bestimmungen für alle Altersklassen an die ICF-Regularien die einer stufenweisen Einführung des neuen Mindestgewichtes für den C1 weit überwiegen. In diesem Zusammenhang weist die Ressortleitung ferner darauf hin, dass aktuell die Wettkampfregeln in der online verfügbaren Version Februar 2015 verwendet werden sollten, die auch einige redaktionelle Änderungen und Korrekturen von Übertragungsfehlern enthält.
Mit der Bekanntgabe des heutigen Beschlusses informierte der
Rennsport-Ressortleiter zugleich über zwei weitere
Entscheidungen: So bilden die LKV Bremen, Hamburg und
Niedersachsen auch für die Saison 2015 wieder die
Renngemeinschaft Niedersachsen. Außerdem wurde Wilfried
Geissler (KV NRW) zum DKV-Beauftragten für den elektronischen
Rennpass berufen.