„Die in den vergangenen sechs Monaten vorgenommene Prüfung hat die Umsetzbarkeit des Vorhabens aus raumordnerischer Sicht bestätigt“, fasste er das Ergebnis des Verfahrens zusammen, das durch das Landesverwaltungsamt als oberer Landesplanungsbehörde durchgeführt wurde.
Daehre verwies in diesem Zusammenhang auf zahlreiche Maßgaben, die bei der Realisierung des Projekts zu berücksichtigen sind. So ist zum Beispiel die mögliche Beeinträchtigung von FFH- und Vogelschutzgebieten im Rahmen des Planverfahrens weiter zu prüfen. Darüber hinaus sollen konkrete Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen festgelegt werden, die Umweltauswirkungen wirkungsvoll kompensieren. Auch die touristische Erreichbarkeit des unteren Saaleabschnitts muss gesichert werden. „Diese Vorgaben sind ein Beleg dafür, dass im Raumordnungsverfahren alle Aspekte gründlich, objektiv und fachlich fundiert bewertet worden sind.“
Im Ergebnis des Raumordnungsverfahrens konnte die ortsferne, rund acht Kilometer lange Trasse als raumverträglich festgestellt werden. Mit dem Bau des Schleusenkanals Tornitz würden sich die Sicherheit des Schiffsverkehrs auf dem besonders kurvenreichen Streckenabschnitt der Unteren Saale deutlich verbessern und die Fahrtstrecke um rund zehn Kilometer verkürzen.
Die landesplanerische Beurteilung wird nun dem Bund übergeben, der über die Realisierung des Vorhabens entscheidet. Im Falle einer positiven Entscheidung wird die Wasser- und Schifffahrtsdirektion Ost als zuständige Bundesbehörde nach Erarbeitung der Feintrassierungsunterlagen das Planfeststellungsverfahren einleiten.
Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr - Pressemitteilung Nr.: 126/08