19.07.2018 | Umwelt & Gewässer

Rhein: Aktuelle Änderung der Befahrungsregelung im Naturschutzgebiet Mariannenaue

Die Wasserflächen innerhalb der die Insel Mariannenaue umgebenden Parallelwerke von Rhein-km 512,04 bis Rhein-km 517,35 dürfen ganzjährig nicht befahren werden.

Ausgenommen hiervon bleibt das Befahren in der Zeit vom 01. April bis zum 20. September im westlichen Abschnitt, der durch die südliche Grenze der Befahrensregelung und eine ausgetonnte Linie begrenzt wird, die von Rhein-km 515,0 bis zur westlichen Spitze der Insel Mariannenaue in einem Abstand von jeweils 40 m zum Ufer und von dort in gerader Linie bis zum nördlichen Parallelwerk verläuft.

Weiterhin gilt das ganzjährige Uferbetretungsverbot der Insel, der Sandbänke, Leitwerke und aller bei Niedrigwasser trockenfallender Flächen gemäß der Verordnung über das NSG Mariannenaue.

Link zur Verordnung:
https://www.elwis.de/DE/Schifffahrtsrecht/Binnenschifffahrtsrecht/NSGBefV/NSGBefV-node.html

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