Anlass des Gespräches war die ohne vorherige Information erlassene Allgemeinverfügung, die ein jahreszeitliches Befahrungsverbot für den Zeitraum zwischen Mitte Oktober und Mitte April zum Inhalt hat. Obwohl die Vertreter des HKV und des DKV (an dem Gespräch nahm auch DKV-Geschäftsführer Freizeitsport Ulrich Clausing teil) ihre abweichende Meinung hinsichtlich der naturschutzfachlichen Notwendigkeit eines Befahrungsverbotes deutlich zum Ausdruck brachten, blieb Dr. Lübke bei der Auffassung, dass ein grundsätzliches Befahrungsverbot in dem fraglichen Zeitraum unerlässlich sei. Gleichzeitig sicherte er zu, z.B. Vereinsaktivtäten durch die unbürokratische Behandlung von Ausnahmeanträgen nicht verhindern zu wollen. Auch die Möglichkeit, die Verwaltung der Kontingente des Kanu-Verbandes bald wieder über die Geschäftsstelle abwickeln zu können, wurde zugesagt. Der HKV will dazu die Einrichtung eines Online-Anmeldeverfahrens prüfen, durch das kurzfristige Anmeldungen ebenso möglich sind wie die unproblematische Übertragung nicht genutzter Kontingente zwischen den verschiedenen Nutzergruppen.
„Es ist schade, dass hier erneut zu Lasten des vereinsorganisierten Kanusports fachlich nicht zwingende Befahrungsverbote verhängt wurden!“ äußerte HKV-Präsident Christian Rose nach der Unterredung seine Unzufriedenheit. „Es bleibt jetzt aber abzuwarten, wie Ausnahmeanträge tatsächlich behandelt werden. Der HKV wird die weitere Entwicklung an der Diemel sorgfältig beobachten und weitere Einschränkungen nicht hinnehmen!“ zeigte sich Christian Rose entschlossen.