Die Medienwelt ist in den letzten Jahren immens gewachsen,
vor allem durch den Einsatz der elektronischen Medien im
Internet. Immer öffter kommt es da auch zu Streitfällen, was
man veröffentlichen, wen man auf einer Web-Site mit einem Foto
abbilden darf und wo Privatsphäre anfängt. Aktuell sind auch
Themen zum Wahrheitsgehalt einer Nachricht oder auch zum
Erlaubten in Texten und Veröffentlichungen ein vieldiskutiertes
Thema. Das immer so einfach zu bewerten, ist kaum möglich, denn
ein bundeseinheitliches Mediengesetz gibt es in Deutschland
nicht. Stattdessen hat jedes Bundesland sein eigenes
Medienrecht. Und Medienfragen berühren auch oft andere Bereiche
der Rechtsprechung wie etwa das Grundgesetz, das Urheberrecht,
den Daten- und den Jugendschutz und noch einige mehr. Ein
kleiner Dschungel also für den Pressewart eines Vereins. Da ist
es vielleicht schon hilfreich, wenn man als Grundlage so einige
immer wieder in Medienfragen auftauchende Begriffe juristisch
einordnen kann und weiß, was sie bedeuten. Unsere kleine Serie,
die in den kommenden Wochen fortgesetzt wird, kann dabei schon
hilfreich sein. Die Datei mit den Infos als pdf zum Ausdrucken
gibt es
hier.