04.07.2007 | DKV / Verbände

Deutscher Kanu-Verband verstärkt seine Aktivitäten zur Doping Prävention

Zur Umsetzung des vom Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) beschlossenen Anti-Doping-Aktionsplanes hat das Präsidium des Deutschen Kanu-Verbandes (DKV) auf der DKV-Präsidiumssitzung am 15.06.2007 in Duisburg weit reichende Beschlüsse getroffen.
So wurde die Bildung einer „Steuerungsgruppe Doping-Prävention“ vereinbart, die wirkungsvolle Maßnahmen zur Prävention initiieren und umsetzen soll. Dieser Steuerungsgruppe sollen u.a. der Anti-Doping-Beauftragte des DKV, ein Nachwuchstrainer, Aktivenvertreter und der DKV-Vizepräsident Jugend angehören. Die Steuerungsgruppe wird sich mit der Überprüfung und Verbesserung der Ausbildungsinhalte zur Dopingproblematik, der Behandlung der Themenstellung in den Trainerseminaren sowie einer intensivierten Öffentlichkeitsarbeit auseinandersetzen.
Zur Unterstützung der Doping-Prävention werden auch die Athletensprecher aller Disziplinen aufgerufen, präventive Aktivitäten mit Sportlern anzuregen und aktiv zu begleiten. Über Infostände und einen neuen Anti-Doping-Flyer sollen insbesondere Nachwuchssportler frühzeitig über die negativen Auswirkungen von Doping aufgeklärt werden.
Darüber hinaus wurde die Anpassung der Athletenvereinbarungen im Hinblick auf Dopingvergehen beschlossen. Hierzu sollen besondere Vertragsstrafen vereinbart werden. Auch die enge Zusammenarbeit mit Strafverfolgungsbehörden bei Dopingvergehen soll fortgesetzt werden.
„Der DKV will mit seinen Entscheidungen in erster Linie die Bemühungen des DOSB und der NADA zur Prävention unterstützen“ erklärte dazu DKV-Präsident Olaf Heukrodt, Leipzig. „Gerade hier kann der Verband Signale setzen und im Rahmen seiner Möglichkeiten ei-nen wichtigen Beitrag für einen dopingfreien Sport setzen.“
Im Einzelnen wurden folgende Beschlüsse getroffen:
1. Es wird eine Steuerungsgruppe Doping-Prävention gebildet.
2. Der DKV präzisiert für alle Trainer-Ausbildungen Mindestinhalte zum Thema Doping-Vorbeugung. Bei allen Weiterbildungsmaßnahmen ist dieser Themenkomplex ebenso, wie aktuelle Veränderungen im Anti-Doping-Kampf zu behandeln.
3. In die DKV-Athletenvereinbarung wird ein besonderer Punkt „Vertragsstrafe bei Verstößen gegen Anti-Doping-Bestimmungen“ aufgenommen. Der Justiziar des DKV wird beauftragt, rechtlich abgesicherte Formulierungen und Realisierungswege vom DOSB anzufordern.
4. Der DKV-Sportdirektor wird beauftragt zu prüfen, ob ein Athleten- oder Gesundheitspass innerhalb des DKV mit vertretbarem Aufwand realisiert werden kann.
5. Die Aktivensprecher werden aufgefordert, geeignete Maßnahmen der DKV-Athleten zur Doping-Prävention vorzuschlagen und zu realisieren.
6. Der DKV verpflichtet sich, bei Verdachtsmomenten gegen gesetzliche Bestimmungen unverzüglich die Staatsanwaltschaft zu informieren.
(Beschlossen auf der DKV-Präsidiumssitzung am 15.06.2007 in Duisburg).
 
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