So wurde die Bildung einer „Steuerungsgruppe Doping-Prävention“
vereinbart, die wirkungsvolle Maßnahmen zur Prävention
initiieren und umsetzen soll. Dieser Steuerungsgruppe sollen
u.a. der Anti-Doping-Beauftragte des DKV, ein Nachwuchstrainer,
Aktivenvertreter und der DKV-Vizepräsident Jugend angehören.
Die Steuerungsgruppe wird sich mit der Überprüfung und
Verbesserung der Ausbildungsinhalte zur Dopingproblematik, der
Behandlung der Themenstellung in den Trainerseminaren sowie
einer intensivierten Öffentlichkeitsarbeit
auseinandersetzen.
Zur Unterstützung der Doping-Prävention werden auch die
Athletensprecher aller Disziplinen aufgerufen, präventive
Aktivitäten mit Sportlern anzuregen und aktiv zu begleiten.
Über Infostände und einen neuen Anti-Doping-Flyer sollen
insbesondere Nachwuchssportler frühzeitig über die negativen
Auswirkungen von Doping aufgeklärt werden.
Darüber hinaus wurde die Anpassung der Athletenvereinbarungen
im Hinblick auf Dopingvergehen beschlossen. Hierzu sollen
besondere Vertragsstrafen vereinbart werden. Auch die enge
Zusammenarbeit mit Strafverfolgungsbehörden bei Dopingvergehen
soll fortgesetzt werden.
„Der DKV will mit seinen Entscheidungen in erster Linie die
Bemühungen des DOSB und der NADA zur Prävention unterstützen“
erklärte dazu DKV-Präsident Olaf Heukrodt, Leipzig. „Gerade
hier kann der Verband Signale setzen und im Rahmen seiner
Möglichkeiten ei-nen wichtigen Beitrag für einen dopingfreien
Sport setzen.“
Im Einzelnen wurden folgende Beschlüsse getroffen:
1. Es wird eine Steuerungsgruppe Doping-Prävention
gebildet.
2. Der DKV präzisiert für alle Trainer-Ausbildungen
Mindestinhalte zum Thema Doping-Vorbeugung. Bei allen
Weiterbildungsmaßnahmen ist dieser Themenkomplex ebenso, wie
aktuelle Veränderungen im Anti-Doping-Kampf zu behandeln.
3. In die DKV-Athletenvereinbarung wird ein besonderer Punkt
„Vertragsstrafe bei Verstößen gegen Anti-Doping-Bestimmungen“
aufgenommen. Der Justiziar des DKV wird beauftragt, rechtlich
abgesicherte Formulierungen und Realisierungswege vom DOSB
anzufordern.
4. Der DKV-Sportdirektor wird beauftragt zu prüfen, ob ein
Athleten- oder Gesundheitspass innerhalb des DKV mit
vertretbarem Aufwand realisiert werden kann.
5. Die Aktivensprecher werden aufgefordert, geeignete
Maßnahmen der DKV-Athleten zur Doping-Prävention vorzuschlagen
und zu realisieren.
6. Der DKV verpflichtet sich, bei Verdachtsmomenten gegen
gesetzliche Bestimmungen unverzüglich die Staatsanwaltschaft zu
informieren.
(Beschlossen auf der DKV-Präsidiumssitzung am 15.06.2007 in
Duisburg).