Das hat die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD)
Süd mittels einer Allgemeinverfügung festgelegt. Die
Sperrung dient Schnitt- und Fäll-Arbeiten an 76 stark
abbruchgefährdeten Uferbäumen, um eine gefahrlose Nutzung
des Glans durch Kanufahrer gewährleisten zu können.
Die SGD Süd hatte 2016 ein Bewirtschaftungskonzept zum
uferbegleitenden Baumbestand unter Berücksichtigung
naturschutzfachlicher Aspekte und Belange des Kanutourismus
in Auftrag gegeben. Das Konzept samt Baumgutachten wurde
jetzt vorgelegt. Danach weisen von den rund 1 900
untersuchten Bäumen 76 so starke Schäden auf, dass sie
jederzeit ohne erkennbare äußere Einwirkungen abbrechen
können. Baumkronen oder ganze Bäume drohen in den Glan zu
stürzen.
Diese Bäume müssen unmittelbar beseitigt werden, um das
Befahren des Glans mit Booten oder Kanus ermöglichen zu
können. Damit der Bootsverkehr auf dem Glan möglichst
schnell wieder eröffnet werden kann, wird die SGD Süd
kurzfristig ein Unternehmen beauftragen, das mit
Spezialmaschinen die Kronen der gefährdeten Bäume
zurückschneidet oder den Baum weitgehend schonend fällt. Um
den artenschutzrechtlichen Belangen Rechnung zu tragen,
wird die Maßnahme durch einen qualifizierten Gutachter und
die Obere Naturschutzbehörde fachlich eng begleitet. Mit
den vorbereitenden Arbeiten wird die SGD Süd innerhalb der
nächsten zwei Wochen beginnen.
Die Allgemeinverfügung kann auf der
Homepage der SGD Süd (www.sgdsued.rlp.de) und bei der SGD
Süd Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft,
Bodenschutz in Kaiserslautern und der
Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken eingesehen
werden.
Der Glan wird ab der Einmündung der Lauter bis unterhalb
des Wehres in Odernheim seit etlichen Jahren von
zahlreichen Kanufahren und gewerblichen Kanuanbietern
genutzt. Um diese touristische Nutzung mit
naturschutzfachlichen und wasserwirtschaftlichen
Erfordernissen in Einklang zu bringen, wurde im Dezember
2016 zwischen den Verbandsgemeinden Meisenheim,
Lauterecken-Wolfstein und Bad Sobernheim, den drei
gewerblichen Kanubetreibern und dem Land
Rheinland-Pfalz
- vertreten durch die SGD Süd und die SGD Nord -
die Vereinbarung "Gewässerpartnerschaft Wasserwanderweg
Glan" geschlossen.
Die Ufer des Glans sind auf weiten Strecken mit Bäumen
bewachsen. Die für natürliche Gewässer übliche extensive
Unterhaltung des Gehölzsaums führte dazu, dass sich im
Laufe der Zeit ein überalterter Baumbestand mit
verschiedenen Schadbildern entwickelt hat, was Anlass für
die Beauftragung des Gutachtens war.
Baumgutachten
Quelle: Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd des Landes Rheinland-Pfalz