Mit der Veröffentlichung vom 9.04.2015 Nr. 104/2015 http://portale.comune.venezia.it/delibere-di-giunta?hc_location=ufi. Die neue Regelung tritt zum 20. April 2015 in Kraft und beinhaltet:
Eine Serie von kleinen Kanälen (blaue Kennzeichnung) ist für die Befahrung des Innenstadtbereiches mit Kleinfahrzeugen (nicht motorisiert) reserviert. Sie erlaubt die Befahrung von Nord nach Süd inkl. Querungen des Canal Grande an den gekennzeichneten Stellen. Die Vorfahrt des gesamten anderen Verkehrs ist zu beachten.
Gesperrt sind die großen Kanäle Canal Grande, Cannaregio, Giardini, Greci – San Lorenzo, – Santa Giustina – Sant’Antonin – Pietà, Noale, Novo, Ca’ Foscari, Santi Apostoli – Gesuiti (siehe Karte mit Roteinträgen) für alle Kleinfahrzeuge zu folgenden Zeiten:
Wochentags von 8.00 Uhr bis 15 Uhr
Samstags von 8.00 Uhr bis 13 Uhr
In den restlichen Tageszeiten, einschließlich Sonntag, ist die Befahrung im gesamten Stadtgebiet ERLAUBT!
Neu ist die Vorgabe zur Beleuchtung des Fahrzeuges mit einem ununterbrochen leuchtenden, weißen Rundumlicht 360° in der Zeit zwischen 30 Minuten nach Sonnenuntergang bis 30 Minuten vor Sonnenaufgang.
Elisabeth (ISA) Winter-Brand