10.03.2017 | Umwelt & Gewässer

Deutscher Kanusport enttäuscht über Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes

Mit Enttäuschung reagieren der Deutsche Kanu-Verband (DKV) und der Hessische Kanu-Verband (HKV) auf die Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes, das Befahrungsverbot für Kanus auf der Nidda als rechtmäßig anzusehen. Das Gericht hatte in der am 09.03. stattfindenden mündlichen Verhandlung eine entsprechende Klage des HKV abgewiesen.
Mit Unterstützung zahlreicher Kanutinnen und Kanuten, die mit kleinen und größeren Geldbeiträgen einen Teil der Verfahrenskosten mit übernommen haben, hatte der HKV gegen ein vom Regierungspräsidium Darmstadt verhängtes Befahrungsverbot auf zwei renaturierten Abschnitten der Nidda geklagt. Das Gericht hatte dem Schutz der Naturgüter einen höheren Stellenwert zugemessen als dem Anspruch auf natur- und landschaftsverträglich ausgeübten Kanusport. In ersten Reaktionen zeigten sich die Vertreter des Kanusports enttäuscht.

DKV-Präsident Thomas Konietzko erklärte: „ Ich bin fassungslos, dass es noch immer einseitige Entscheidungen zugunsten des Naturschutzes gibt, obwohl es längst bundesweit erfolgreiche Beispiele gibt, in denen Naturschutz und Kanusport nebeneinander möglich sind. Die Entscheidung bestärkt uns in unserer Skepsis gegenüber dem Bundesprogramm Blaues Band Deutschland, das zahlreiche Renaturierungen vorsieht.“ Er macht eine Unterstützung des Bundesprogramms nunmehr davon abhängig, dass es Garantien für die zukünftige Ausübung des Kanusports auf renaturierten Bundeswasserstraßen gibt.

Für den Präsidenten des klagenden HKV  Christian Rose ist jetzt die Politik am Zuge „ Sport genießt in Hessen den gleichen Verfassungsrang wie Naturschutz. Wenn bereits die theoretische Möglichkeit ausreicht, dass durch Kanusport die Natur gestört wird, muss sich die Landespolitik die Frage gefallen lassen, ob Natursport eine Sportart zweiter Klasse ist, die immer gegenüber dem Naturschutz zurück stecken muss.“ Sowohl Konietzko als auch Rose sehen sich trotz dieser Kritik als Partner des Naturschutzes. Sie betonen, dass DKV und HKV weiterhin Maßnahmen zum Schutz und Erhalt der Gewässer unterstützen werden. „Eine Käseglocke über die Natur zu stülpen, kann aber nicht Ziel des Naturschutzes sein“ betonen sie ihre Haltung.

Petra Schellhorn, Ressortleiterin für Umwelt und Gewässer im DKV und gleichzeitig Vizepräsidentin Freizeitsport im HKV will jetzt erst einmal sorgfältig die schriftliche Begründung der Entscheidung studieren, bevor über weitere Maßnahmen entschieden werden soll. „Mit der Entscheidung des VGH wurde gerade den Kindern und Jugendlichen des Kanu-Bezirks Main die Möglichkeit genommen, auf naturverträgliche Weise ihre Umwelt zu erfahren, denn im Ballungsraum Rhein-Main kann Kanusport nur auf der Bundeswasserstraße Main ausgeübt werden. Der HKV wird weiterhin gesprächsbereit bleiben und sich für einvernehmliche Regelungen mit den zuständigen Umweltschutzbehörden aussprechen.“ Sie kritisiert aber weiterhin, dass sich das Regierungspräsidium Darmstadt geweigert hat, gemeinsam mit dem HKV nach Konsenslösungen zu suchen.
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