Mit Unterstützung zahlreicher Kanutinnen und Kanuten, die
mit kleinen und größeren Geldbeiträgen einen Teil der
Verfahrenskosten mit übernommen haben, hatte der HKV gegen ein
vom Regierungspräsidium Darmstadt verhängtes Befahrungsverbot
auf zwei renaturierten Abschnitten der Nidda geklagt. Das
Gericht hatte dem Schutz der Naturgüter einen höheren
Stellenwert zugemessen als dem Anspruch auf natur- und
landschaftsverträglich ausgeübten Kanusport. In ersten
Reaktionen zeigten sich die Vertreter des Kanusports
enttäuscht.
DKV-Präsident Thomas Konietzko erklärte: „ Ich bin
fassungslos, dass es noch immer einseitige Entscheidungen
zugunsten des Naturschutzes gibt, obwohl es längst bundesweit
erfolgreiche Beispiele gibt, in denen Naturschutz und Kanusport
nebeneinander möglich sind. Die Entscheidung bestärkt uns in
unserer Skepsis gegenüber dem Bundesprogramm Blaues Band
Deutschland, das zahlreiche Renaturierungen vorsieht.“ Er macht
eine Unterstützung des Bundesprogramms nunmehr davon abhängig,
dass es Garantien für die zukünftige Ausübung des Kanusports
auf renaturierten Bundeswasserstraßen gibt.
Für den Präsidenten des klagenden HKV Christian Rose ist
jetzt die Politik am Zuge „ Sport genießt in Hessen den
gleichen Verfassungsrang wie Naturschutz. Wenn bereits die
theoretische Möglichkeit ausreicht, dass durch Kanusport die
Natur gestört wird, muss sich die Landespolitik die Frage
gefallen lassen, ob Natursport eine Sportart zweiter Klasse
ist, die immer gegenüber dem Naturschutz zurück stecken muss.“
Sowohl Konietzko als auch Rose sehen sich trotz dieser Kritik
als Partner des Naturschutzes. Sie betonen, dass DKV und HKV
weiterhin Maßnahmen zum Schutz und Erhalt der Gewässer
unterstützen werden. „Eine Käseglocke über die Natur zu
stülpen, kann aber nicht Ziel des Naturschutzes sein“ betonen
sie ihre Haltung.
Petra Schellhorn, Ressortleiterin für Umwelt und Gewässer im
DKV und gleichzeitig Vizepräsidentin Freizeitsport im HKV will
jetzt erst einmal sorgfältig die schriftliche Begründung der
Entscheidung studieren, bevor über weitere Maßnahmen
entschieden werden soll. „Mit der Entscheidung des VGH wurde
gerade den Kindern und Jugendlichen des Kanu-Bezirks Main die
Möglichkeit genommen, auf naturverträgliche Weise ihre Umwelt
zu erfahren, denn im Ballungsraum Rhein-Main kann Kanusport nur
auf der Bundeswasserstraße Main ausgeübt werden. Der HKV wird
weiterhin gesprächsbereit bleiben und sich für einvernehmliche
Regelungen mit den zuständigen Umweltschutzbehörden
aussprechen.“ Sie kritisiert aber weiterhin, dass sich das
Regierungspräsidium Darmstadt geweigert hat, gemeinsam mit dem
HKV nach Konsenslösungen zu suchen.