Aus aktuellem Anlass weisen wir noch einmal darauf hin, dass die Meldung von Veranstaltungen, bei denen der EPP vergeben werden soll, entweder über die Erfassung in einem der DKV-Programme (Sport- oder Bildungsprogramm) oder über das gesonderte Antragsformular zu erfolgen hat. Der Kursleiter dieser Veranstaltungen muss in jedem Fall namentlich benannt werden und ab der Vergabe des EPP Stufe 1 mindestens eine gültige DKV-Fachübungsleiterlizenz besitzen.
Es ist notwendig, dass die jeweilige Bestellung von Ausweisen einer vorab angemeldeten Veranstaltung konkret zugeordnet werden kann.
Zukünftig bitten wir daher alle Vereine und Landes-Kanu-Verbände, die den EPP vergeben möchten, die bereits seit März 2011 aktualisierten Formulare zu nutzen, die diese zusätzlichen Angaben abfragen. Die Formulare sind hier zu finden oder über die DKV-Homepage www.kanu.de / News / Downloads / Freizeitsport / Europäischer Paddel-Pass (Dokument 10) abrufbar.