08.04.2015 | Kanu-Drachenboot

Mitteilung des DKV-Ressort Drachenboot

Auf Wunsch des Ressorts Drachenboot und nach Beschluss des DKV-Verbandsausschusses im Umlaufverfahren vom April 2015 wird §5 der DKV-Dopingpräventionsbestimmungen vom November 2014 für das Ressort Drachenboot geändert.

 

 

Die Änderung gilt wie folgt:

Die jährlichen Dopingpräventionsgebühren in Höhe von 2 Euro für 13- bis 16-jährige und 3 Euro für 17-jährige und Ältere werden mit der Neuausstellung oder Verlängerung der Drachenboot ID-Cards erhoben und mit gleicher Rechnung für die Gebühr der ID-Cards an die Vereine versandt. Die Gebühr wird für das Sportjahr nur einmal erhoben.

Damit entfällt die Erhebung der Gebühren bei den Teilnahmen an den Deutschen Langstreckenmeisterschaften und den Meisterschaften über die Kurz- und Mittelstrecken des Ressorts Drachenboot.

Die Gesamtsumme der Dopingpräventionsgebühren wird mit Abschluss der Deutschen Meisterschaften an den DKV weitergeleitet.

 

Dr. Günter Renschin

DKV-Ressort Drachenboot

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