21.03.2014 | DKV / Verbände

Deutscher Kanu-Verband zum Weltwassertag 2014: Bei Wasserkraftnutzung Sport und Umwelt nicht vergessen

Der Deutsche Kanu-Verband begrüßt ausdrücklich das Positionspapier des Kuratoriums Sport und Natur anläßlich des Weltwassertags 2014 am 22. März.
BIld: poldy / pixelio.de

 In dem Positionspapier wird auf die negativen Auswirkungen der zahlreichen Kleinwasserkraftwerke für den Naturhaushalt und die natur- und landschafstverträgliche Erholung  hingewiesen und u.a. gefordert, bei Bau und Betrieb von Wasserkraftwerken hierauf verstärkt Rücksicht zu nehmen.
 
"Gerade aktuelle Diskussionen um neue Wasserkraftwerke nicht nur in Deutschland sondern in ganz Europa zeigen deutlich auf, dass der Schaden für Natur und Erholung  im verhältnis zur scheinbar sauberen Energiegewinnung beträchtlich ist. Bereits jetzt gibt es aufgrund der zahlreichen Wasserkraftwerke in Deutschland nur noch wenige Gewässer, die als freifließend bezeichnet werden können" erklärte DKV-Vizepräsident Hermann Thiebes zu diesem Thema. Er fordert deshalb, dass die im Positionspapier des Kuratoriums Sport und Natur aufgezählten Forderungen von den zuständigen Stellen aufgeriffen und realisiert werden. Der Deutsche Kanu-Verband ist Gründungsmitglied  des Kuratoriums Sport und Natur und dort auch im Vorstand vertreten.

 

WASSERKRAFT UND DURCHGÄNGIGKEIT

Grundpositionen zum Weltwassertag 2014: Wasser und Energie

 

Das Kuratorium Sport und Naturbejaht grundsätzlich die Energiewende und die Abkehr von klimaschädlichen Technologien zu Gunsten sinnvoller zukunftsweisender Energieversorgung. Zu diesem Ziel können die Wasserkraft und insbesondere die Kleinwasserkraft nur begrenzt beitragen.

In Deutschland sind von rund 55.000 Querbauwerken in Fließgewässern rund 8000 Wasserkraftwerke und davon sind etwa 7600 Anlagen so genannte Kleinwasserkraftwerke. Trotz dieser enormen Zahl liegt der Beitrag der Wasserkraft zur öffentlichen Stromversorgung nur bei rund 5%. Dieser geringe Beitrag zur Energieversorgung steht in einem fragwürdigen Verhältnis zu dem durch sie verursachten massiven Eingriff in die Lebensräume von Fließgewässern. Querbauwerke dokumentieren erheblichen Artenverlust kieslaichender Fischarten, Trockenlegung großer Gewässerabschnitte oder massive Eingriffe in natürliche Pegelschwankungen.

Der wassergebundene Natursport ist sich seiner Verantwortung für seine Gewässer bewusst, engagiert sich in zahllosen Projekten für den Schutz von Natur und Landschaft in und um die Gewässer und fordert im Sinne einer natur- und sozialverträglichen Energiewende für die Wasserkraft:

  • Gewässer und deren Randbereiche sind bedeutende Erholungsräume; die Erhaltung der Erholungsfunktion der Gewässer und die Möglichkeit einer konstruktiven Beteiligung des Natursports bei Planungen an Fließgewässern müssen deshalb obligatorisch sein.
  • Die Steigerung der Energieeffizienz bestehender Anlagen statt Neubau ohne energetisches Gesamtkonzept sowie der vorrangige Gedanke des Energiesparens müssen Leitlinie zukünftigen Handelns sein.
  • Die Durchgängigkeit für aquatische Lebewesen und die Berücksichtigung des Geschiebetransports muss auch bei bestehenden Anlagen sichergestellt werden. Die Planung neuer Wasserkraftanlagen darf nur gemäß Art. 4 Abs. 7 der Wasserrahmenrichtlinie bei Vorliegen schlüssiger ökologischer Konzepte und Einhaltung aller 4 Kriterien erfolgen.
  • Restwassermengen und die Reduzierung des Schwallbetriebs zu Gunsten des Lebensraumes Gewässer sind dauerhaft zu gewährleisten und auch eine Erholungsnutzung bei natürlicher Gewässerdynamik ist zu ermöglichen.
  • Die verbindliche Berücksichtigung ökologischer Wasserbauweisen unter Anwendung ingenieurbiologischer Maßnahmen muss bei allen Querbauwerken  verbindlich festgeschrieben und durchgesetzt werden.
  • Der Erhalt des freien Zugangs zu Gewässern unter Nutzung sportfreundlicher Ein- und Ausstiegsstellen ist für die Ausübung des natur- und landschaftsverträglichen Wassersports unumgänglich und daher bei allen Querbauwerken, insbesondere den Wasserkraftwerken mit zu berücksichtigen.

Die Wassersport treibenden Natursportverbände sind der Auffassung, dass ihre Forderungen dazu beitragen, ökologisch verbesserte bestehende Wasserkraftnutzungen zu fördern.

Auf diese Weise lässt sich die EU-Wasserrahmenrichtlinie voranbringen und die Energiewende fördern, ohne das Ziel des „guten ökologischen Zustandes“ und die Erholungsnutzung in und an Gewässern aus dem Auge zu verlieren.

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