Diese Abschnitte liegen südlich von Ilbenstadt (km 38 bis km
36,1) und zwischen Klein-Karben und Dortelweil (km 30,3 bis km
25,3). Verstöße gegen das Befahrungsverbot gelten als
Ordnungswidrigkeit und können mit einer Geldbuße bis zu
einhunderttausend Euro geahndet werden.
Durch diese Maßnahmen sollen Erhaltung und Entwicklung der
Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes und des
Landschaftsbildes, insbesondere als Lebensraum für auen- und
fließgewässergebundene Tier- und Pflanzenarten gewährleistet
werden.
Darüber hinaus soll die Entwicklung von Habitaten der frei lebenden, besonders und streng geschützten Arten Eisvogel, Flussregenpfeifer, Flussuferläufer, Biber und Europäische Sumpfschildkröte sowie der Laich- und Aufwuchshabitate der bedrohten Fischarten Barbe, Bitterling, Elritze, Karausche, Nase, Schneider und Wildkarpfen geschützt werden. Der Schutz dient vor allem der Beruhigung dieser Bereiche im Hinblick auf ihre Funktion als Lebensraum.
Hessischer Kanu-Verband e.V.
Die aktuellen Befahrungsregeln:
Nidda - HES - von km 92 - bis km 49 - ganzjähriges BV für
Flussstrecke oberhalb Oberflorstadt
Nidda - HES - von km 38 - bis km 36,1 - BV 1.3.bis 30.9.
(südlich von Ilbenstadt)
Nidda - HES - von km 30,3 - bis km 25,3 - BV 1.3. bis 30.9.
(zwischen Klein-Karben und Dortelweil)