28.11.2011 | Umwelt & Gewässer

Regelung "Nordhessische Fließgewässer"

Die Regelung zur Nutzung der Nordhessischen Fließgewässer sind in Kraft getreten. Die Informationen können Sie sich nachfolgend ansehen:
 

Achtung: Fahrten auf der Diemel müssen ab dem 01.05.2007 angemeldet werden. Bitte wenden Sie sich an die Geschäftsstelle des Hessischen Kanu-Verbandes. Dort erfahren Sie die noch frei verfügbaren Kontingente. Tel: 069/673093 (Mo.Di.Do.Fr. von 10.00 Uhr bis 14.00 Uhr), E-Mail: hessischerkanuverband@t-online.de  

Wichtiger aktueller Hinweis: Wir weisen aktuell darauf hin, das der Pegel der Diemel zur Zeit unter dem Mindestwasserstand gefallen ist und somit die Befahrung mit Kanus bei rotem Pegel verboten ist. Wir bitten vor Fahrtbeginn die Pegelstände zu beachten und die Pegelstandsanzeigen abzurufen. Das Regierungspräsidium Kassel hat auf der Internetseite www.kanu-nordhessen.de entsprechende Hinweise eingestellt. Auch auf den Internetseiten des Landeskanuverbandes Nordrhein-Westfalen kann unter www.kanu-nrw.de der Pegel abgefragt werden.
Wir bitten alle Kanufahrer eindringlich um Beachtung!!!
 

Weitere interessante Informationen erhalten Sie auch auf der Internetseite des Bezirks Nordhessen  www.kanuten.info
 
Alle Informationen unf www.kanu-hessen.de
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