Ausgabe 15 vom 4. Dezember 2014
Wassertourismus und Bundeswasserstraßen: Der Bund
bleibt in der Verantwortung
Der DKV-Verbandsausschuss, das zweithöchste Organ
des Deutschen Kanu-Verbandes, hat auf seiner
Verbandsausschusssitzung am 22. November einstimmig
eine Erklärung verabschiedet, mit der weiterhin für
die besondere Bedeutung aller Bundeswasserstraßen
für den Wassertourismus ausspricht und den Bund
auffordert, weder Bundeswasserstraßen an Dritte
abzugeben noch den Unterhalt zu vernachlässigen.
Gleichzeitig fordert er, die Wassersportverbände
frühzeitig bei der Erarbeitung eines
Wassertourismuskonzeptes zu beteiligen.
Den vollständigen Wortlaut der Erklärung finden
Sie hier
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Versalzung von Werra und Weser: Keine Lösung in
Sicht
Auch die Konferenz der Umweltminister der sieben
betroffenen Bundesländer am 24.11. in Hannover
brachte keine Lösung – weiterhin sind sich die
Beteiligten darin uneinig, wie die Versalzung von
Werra und Weser verhindert werden kann.
Die Lösung einer Pipeline direkt in die Nordsee
wird vom niedersächsischen Umweltminister
Wenzel abgelehnt, da er die grundsätzliche
Genehmigungsfähigkeit einer solchen Pipeline
bezweifelt. Das hessische Umweltministerium
unterstützt dagegen den Bau einer Pipeline in die
Weser – dies lehnt aber der Umweltminister aus
Nordrhein-Westfalen ab, da damit das Problem nicht
gelöst, sondern von Hessen nach
Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Bremen
verlagert wird. Und die Möglichkeit, auch
weiterhin bis zum Jahr 2060 die Salzlauge in die
Flüsse einzuleiten, wird von den
Naturschutzverbänden abgelehnt. Bleibt die
Möglichkeit einer technischen Lösung – Verdampfung
des salzbelasteten Wassers und Rückverbringung der
übriggebliebenen Lasten in die Schächte des
Salzbergbaus. Diese Lösung wird aber aus
Kostengründen von der Betreiberfirma Kali+Salz
auch unter Hinweis auf den Verlust zahlreicher
Arbeitsplätze abgelehnt.
Nun will man zunächst Zeit gewinnen und alle
möglichen Lösungen noch einmal sorgfältig prüfen.
Unterdessen haben Juristen der Firma
Kali+Salz Unterlassungsansprüche gegen die
Internetseite www.wasser-in-not.de
geltend gemacht. Sie wollen erreichen, dass
einzelne Aussagen zur Problematik der Versalzung
von Werra und Weser dort nicht mehr getätigt
werden. Dies sehen die Betreiber der Internetseite
aber als einen weiteren Versuch, kritische
Berichterstattung zu verhindern. Sie wehren sich
daher gegen die Unterlassungsansprüche und werden
dort weiterhin Informationen zum Thema
Salzbelastung veröffentlichen.
Der Deutsche Kanu-Verband hat sich in der
Vergangenheit schon häufig gegen die
Versalzungsproblematik ausgesprochen. Er fordert
alle Beteiligten auf, sich unverzüglich auf ein
Konzept zu einigen, das schnellstmöglich eine
Entlastung der betroffenen Gewässer vom extremen
Salzgehalt zum Inhalt hat. Der Schutz unserer
Gewässer lässt weder politische noch juristische
Spitzfindigkeiten zu!
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Onlineumfrage zum Stand Up Paddling
Stand Up Paddling, kurz SUP, ist nun seit vier Jahren
Bestandteil der Angebotspalette des organisierten
Kanusports.
Um einen Überblick zu bekommen, ob und wie SUP in
den Vereinen angeboten wird, hat unser
SUP-Referent Olaf Schwarz eine Onlineumfrage
gestartet. Diese läuft bis zum 24. Januar 2015
unter
https://de.surveymonkey.com/s/sup-beim-dkv.
Die Onlineumfrage mit seinen 16 Fragen lässt sich
bequem innerhalb von fünf Minunten ausfüllen.
Deswegen bitten wir alle Stand-Up-Paddler oder
die, die es noch werden wollen, sich an der
Umfrage zu beteiligen, damit wir einerseits einen
Überblick zu den verschiedenen Aktivitäten
gewinnen können, aber auch auf sport- und
umweltpolitischen Fragen, reagieren können.
Ziel ist es, die ersten Ergebnisse Ende Januar
2015 im Rahmen der Messe boot veröffentlichen zu
können.
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DKV übernimmt neuen Nada-Code in sein Regelwerk
Der Deutsche Kanu-Verband hat auf der Sitzung des
Verbandsausschusses am 22. November 2014 in Darmstadt
die Bestimmungen des neuen Nada-Codes in seine
Anti-Dopingbestimmungen übernommen.
Auf Antrag des DKV-Präsidiums an den
Verbandsausschuss wurden die neuen
Anti-Dopingbestimmungen einstimmig verabschiedet.
Der DKV ist verpflichtet, den am 1. Januar 2015 in
Kraft tretenden Nada-Code (NADAC) in sein
Regelwerk vollständig zu übernehmen. Dies wurde
per Beschluss des Präsidiums und Zustimmung des
Verbandsausschusses in Darmstadt in die Wege
geleitet.
Damit ergeben sich einige Neuerungen für Verband
und Sportler. Unter anderem wird das
Ergebnismanagement komplett auf die NADA
übertragen.
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Im Zeichen der 21. Internationalen Elbefahrt
2015
An einem herrlichen Novembertag trafen sich in Aken
(Elbe) im Bootshaus des Köthener Kanuclubs (KKC) 23
Vertreter aus Vereinen und Verbänden zur
Vorbereitung der 21. Internationalen Elbefahrt, die
vom 4. bis zum 23. Juli 2015 stattfinden wird.
Ausgangspunkt war eine Rückschau des
Organisationsleiters der Fahrt, Harald Zeiler, auf
die Tour 2014. Ausdrücklich bedankte er sich beim
DKV, den beteiligten LKV, wie auch bei den
Vereinen, die die Fahrt 2014 ermöglichten. Neben
den Höhepunkten benannte er ebenso die
aufgetretenen Herausforderungen und sprach in
offener Weise mit den Anwesenden die Möglichkeiten
für Verbesserungen. Eine rege Diskussion entstand
über Fragen der Sicherheit und des
Gesundheitsschutzes für die Sportler. Da war es
von Vorteil, dass ein Vertreter der DLRG mit im
Raum war, der die Fahrt begleitete.
Hier
finden Sie die Ausschreibung und den Meldebogen
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SEPA-Umstellungen jetzt erforderlich
Rechtsgrundlagen
prüfen!
Grundlage für das Beitragswesen ist die
Satzung des Vereins. Dazu gehören u. a. auch die
Regelungen zur Erhebung der Beiträge und die
Festlegung der Fälligkeit. Im Rahmen der Einführung
des SEPA-Verfahrens muss der Verein zunächst also
die Satzung, und in der Folge die Beitragsordnung
und die Aufnahmeformulare, prüfen und ggf. anpassen.
Eine Pflicht zur Erteilung eines
SEPA-Lastschriftmandats kann sich nur aus der
Satzung des Vereins ergeben.
Erforderliche Daten beschaffen
Das SEPA-Verfahren setzt voraus, dass der
Verein eine Gläubiger-ID hat und die Bankdaten der
Mitglieder auf die IBAN und die BIC umgestellt
worden sind. Hinzu kommt, dass der Verein für jedes
Mitglied eine Mandatsreferenz vergeben haben muss.
Wenn diese Daten nicht vorliegen, kann der Verein
nicht am SEPA-Verfahren teilnehmen.
Inkassovereinbarung mit Hausbank
abschließen
Das künftige Verfahren und dessen
Abwicklung muss mit der Hausbank des Vereins auf der
Grundlage einer sog. Inkasso-Vereinbarung fixiert
werden. Dazu muss der Vorstand nach § 26 BGB einen
entsprechenden Vertrag mit der Bank abschließen.
Information der Mitglieder zwingend
erforderlich
Die Mitglieder müssen rechtzeitig auf
geeignete Art und Weise über die Einführung des
SEPA-Verfahrens informiert und hingeführt werden.
Dies betrifft sowohl die Altmitglieder, die bereits
dem Verein eine Einzugs- und/oder
Lastschriftermächtigung erteilt haben, als
auch die neu eintretenden Mitglieder. Nach
Einführung des SEPA-Lastschriftverfahrens müssen die
Mitglieder vorab rechtzeitig vor dem
Lastschrifteinzug vom Verein informiert werden.
Neue Lastschriftmandate mit den Mitgliedern
vereinbaren
Die Einführung des SEPA-Verfahrens sollte
generell dazu genutzt werden, den Beitragseinzug auf
Grundlage einer Satzungsregelung nur noch per
Lastschrifteinzug bei den Mitgliedern zu erheben.
Ggf. müssen fehlende Lastschriftmandate schriftlich
mit den Mitgliedern vereinbart werden, dies gilt
auch für alle Neumitglieder.
(Quelle: verein-aktuell.de)
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Bremer Studenten bauen das Paddelfahrrad
Wie man aus einer genialen Idee eine noch bessere
Umsetzung und Nutzung macht, zeigen zwei Bremer
Studenten am Beispiel des innovativen
Paddelfahrrads.
Es ist das Masterprojekt von Kai Eggemann und
Michael Meyer-Coors am Fibre Institut der Uni
Bremen: Das Paddelfahrrad. Sozusagen die Symbiose
eines Dreirades mit einem Paddelergometer, das
mittels ganz gewöhnlichen Paddelschlägen auf der
Straße gefahren werden kann. Natürlich verfügt das
Paddelfahrrad auch über eine Lenkung und erreicht
mühelos Geschwindigkeiten über 20 km/h.
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Zweiter
Artikel "Das Paddelfahrrad im Praxistest"
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Kanu-Kalender 2015 - die Weihnachtsgeschenkidee für
Paddler
Die schönsten Bilder aus der ganzen Welt des
Kanusports sind im Kanu-Kalender 2015 zu finden.
Kanu-Kalender 2015
Der Kanu-Kalender mit 13
exzellenten Farbaufnahmen renommierter
Kanufotografen lässt das Herz des Paddlers höher
schlagen. Er zeigt Fotos aus allen Bereichen des
Kanusports. Auch die Freunde des Wildwassers
sollen nicht zu kurz kommen – Aufsehen erregende
Kanufotos lassen beim Blick auf die Wand vom
Erleben und Action träumen. Sollte noch das eine
oder andere Weihnachtsgeschenk fehlen oder eine
Idee für die Nikolausfeier oder Ehrungen im Verein
anstehen, so ist der Kanu-Kalender eines der
besten Geschenke für alle Kanuten.
Alpin-Kalender 2015
Und auch der Alpin-Kalender kann in
diesem Jahr wieder mit spektakulären Bildern aus
der Welt des Wildwassers glänzen.
Wildwasserfreunde werden sich in ihrem Element
fühlen. Die 13 Bilder im 46 x 56 cm Hochformat
geben einen tollen Eindruck in die Welt des
"weißen Wassers". Um die beeindruckenden Bilder
für den Alpin-Kalender möglich zu machen, zeigen
Jens Klatt, Andreas Klotz, Jonas Grünewald und
Matthias Breuel ihre besten Bilder des vergangenen
Jahres.
Beide Kalender sind jeweils zum Preis von 17,95
Euro (DKV-Mitglieder erhalten einen Rabatt) im
DKV-Verlag erhältlich. Auf der Homepage des DKV-Shops stehen zudem die
Voransichten beider Kalender zur Verfügung.
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bei Facebook - mit inzwischen 5.904 Fans.
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