Befahrungsregeln
Nachfolgend veröffentlichen wir die Liste der Befahrungsregelungen. Neben behördlicherseits angeordneten Regelungen wurden auch
die freiwilligen Selbstbeschränkungsmaßnahmen aufgenommen
Die Aufstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Bitte
informieren Sie sich bei den zuständigen Naturschutzbehörden,
bevor Sie eine fremde Strecke befahren.
Sofern Ihnen abweichende Informationen vorliegen oder neue
Sperrungen bekanntwerden, informieren Sie bitte umgehend die
DKV-Geschäftsstelle.
Durch Verhandlungen mit Naturschutzbehörden konnten zahlreiche
Ausnahmegenehmigungen durch den DKV und seine
Landesverbände erreicht werden. Die Ausnahmeregelungen sind in den folgenden Tabellen aufgeführt. Alle Wasserwanderer werden um genaue Beachtung und um vorbildliches Verhalten in der Natur
gebeten, um selbst keinen Anlass für weitere Sperrungen zu bieten.
Übersicht Befahrungsregelungen
Als Hinweis:
BV = Befahrungsverbot
UV = Uferbetretungsverbot
Befahrungsregelungen international
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Weitere Regelungen/Hinweise
Naturschutzgebiet Elbinsel Pagensand (von den Itzehoer Wasser-Wanderern)
Die Befahrungsregelungen/Gewässersperrungen sind dem DKV-
Sportprogramm entnommen.
Wichtige Hinweise:
Sämtliche Angaben auf diesen Seiten erfolgen nach bestem Wissen
und Gewissen, sind aber ohne Gewähr. Aus der Tatsache, daß ein
Gewässer in den folgenden Listen nicht aufgeführt ist, kann
daher nicht geschlossen werden, daß es zwischenzeitlich nicht
gesperrt wurde. Die kommerzielle Nutzung der auf diesem Server
abgelegten Informationen ist nicht gestattet.
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