Prävention

Teilnahme an Deutschen Meisterschaften ab 2011 nur nach Nachweis einer Dopingpräventionsschulung möglich.

Auf seiner Tagung im April hat der Verbandsausschuss des Deutschen Kanu-Verbandes die Weichen für die Einführung einer verpflichtenden Dopingpräventionsschulung ab der Saison 2011 für alle Teilnehmer an Deutschen Meisterschaften gestellt. Eine entsprechende Änderung der Wettkampfbestimmungen soll zum Deutschen Kanutag 2011 erfolgen.

Präventionsschulung 1

Alle Sportler bis einschließlich Altersklasse Jugend müssen die sogenannte Dopingpräventionsschulung 1 nachweisen. Die Inhalte dieser Schulung sind auf diese Alterklasse abgestimmt und stellen vor allem auf das Verhalten der jungen Sportler ab. Neben altersgerechten Informationen zu Fragen der Dopingprävention und des Kontrollsystems werden auch moralische Werte des dopingfreien Sports vermittelt.

Präventionsschulung 2

Sportler ab der Altersklasse Junioren müssen die Präventionsschulung 2 nachweisen, um an Deutschen Meisterschaften teilzunehmen. In dieser Schulung wird genauer auf das Dopingkontrollsystem, die Vorschriften für Medikamente und die Folgen des Dopings eingegangen.

Übergangsfristen

Sofern die Teilnahme an der Präventionsschulung 1 nachgewiesen werden kann, kann diese bis zu 9 Monaten nach Altersklassenwechsel als Startvoraussetzung anerkannt werden (Junioren).

Nachschulung

Alle Sportler, die die Präventionsschulung 2 abgelegt haben, benötigen spätestens 4 Jahre nach dieser Schulung eine Nachschulung, d. h. nach Ablegung der Präventionsschulung 2 gilt der Nachweis dieser Schulung für 4 Jahre als Berechtigung zur Teilnahme an Deutschen Meisterschaften. Die Inhalte der danach fälligen Nachschulung werden in den nächsten Jahren erarbeitet und sollen auch der Aktualisierung dienen, da die Anti-Doping-Vorschriften von NADA und WADA sich dynamisch entwickeln.

Zusammengefasst bleibt also festzuhalten, dass jeder Sportler im Laufe seiner Karriere maximal drei Präventionsschulungen zu absolvieren hat.

Organisation und Durchführung

Die Organisation und Durchführung der Dopingpräventionsschulungen erfolgt in der Verantwortlichkeit der jeweiligen Landes-Kanu-Verbände. Diese benennen geeignete Personen, die im Verein oder zu zentralen Veranstaltungen entsprechende Schulungen organisieren. Für eine Übergangszeit erfolgen zusätzliche Schulungen anlässlich der Deutschen Meisterschaften, um allen Sportlerinnen und Sportlern die Möglichkeit zu geben, auch noch am Wettkampftag den notwendigen Nachweis für den Erhalt einer Startgenehmigung zu erbringen. Es werden auch Schulungen anderer kompetenter Anbieter (z. B. NADA, LSB, Schulen) anerkannt.

Der Deutsche Kanu-Verband empfiehlt den Landes-Kanu-Verbänden, für die Präventionsschulung 1 eine Teilnahmegebühr von 8 Euro, für die Präventionsschulung 2 eine Gebühr von 12 Euro je Teilnehmer zu berechnen. Der Landes-Kanu-Verband hat hiervon zur Deckung der erheblichen Dopingpräventionskosten und des Dopingkontrollsystems einen Betrag von 5 Euro (Präventionsschulung 1) bzw. 9 Euro (Präventionsschulung 2) je Teilnehmer an den Deutschen Kanu-Verband abzuführen. Nach der erfolgten Schulung füllt der Lehrgangsverantwortliche eine Nachweisliste mit den Daten der Sportlerinnen und Sportler aus und übergibt diese an den Landes-Kanu-Verband, der die Listen an den Deutschen Kanu-Verband weiterleitet und die Schulungsnachweise beantragt. Jede Sportlerin und jeder Sportler erhalten einen schriftlichen Nachweis für ihren Wettkampfpass sowie einen zusätzlichen Aufkleber zum eigenen Gebrauch. Der Nachweis sowie der zusätzliche Aufkleber werden durch den Deutschen Kanu-Verband erstellt, der auch die entsprechende Nachweisliste als Datenbank führt und für berechtigte Personen im Internet zur Verfügung stellt, um auch den Ressorts mit elektronischem Wettkampfpass einen einheitlichen Nachweis zu ermöglichen.

Information

Die Inhalte der Präventionsschulungen sowie die Nachweislisten stehen ab sofort auf der Homepage des Deutschen Kanu-Verbandes www.kanu.de im Bereich Leistungssport/Anti-Doping als Download zur Verfügung. Schulungen für die mit den Lehrgangsdurchführungen beauftragten Mitarbeiter der Landes-Kanu-Verbände werden in den nächsten Monaten durch den Deutschen Kanu-Verband angeboten. Ansprechpartner in der DKV-Geschäftsstelle sind Frau Rosemarie Gluch (rosemarie.gluch@kanu.de) und Frau Karin Ebus (karin.ebus@kanu.de).

Alle Beteiligten, insbesondere die Mitglieder des Verbandsausschusses, sind sich darin einig, dass mit der Einführung der Präventionsschulungen ein erheblicher Aufwand betrieben wird, der zusätzliche Anforderungen an Sportler und Trainer stellt. In Anbetracht der Bedeutung dieses Themas, der gesellschaftspolitischen Brisanz und des Kampfes für einen dopingfreien Sport im Deutschen Kanu-Verband ist dies aber ein geeigneter Schritt, um Sportlerinnen und Sportler schon frühzeitig auf die Gefahren von Doping hinzuweisen und somit Dopingvergehen zu vermeiden. Mit dieser Maßnahme ist der DKV einer der ersten Spitzenverbände, der eine frühzeitige und alle Leistungssportler erfassende Dopingprävention einführt.

Von Thomas Konietzko, DKV-Präsident

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