Die neuen Regelungen zum Befahren der Enz im Überblick:
In der Zeit vom 01. März bis zum 30.September ist
1. das Befahren der Enz von der Landkreisgrenze bei Roßwag bis zum Fußgängersteg am Alten Badplatz in Vaihingen/Enz mit kleinen Fahrzeugen ohne eigene Triebkraft (z.B. Kanus, Boote, SUP`s, waterbikes etc.) unzulässig.
2. das Befahren der gesamten Enz im Landkreis Ludwigsburg mit kleinen Fahrzeugen ohne eigene Triebkraft, die in der Regel stehend betrieben werden (z.B. SUP`s, waterbikes etc.), unzulässig.
Ausgenommen hiervon sind folgende Bereiche:
1. Auf Gemarkung Vaihingen/Enz ist das Fahren mit Stand-up-paddling-boards im innerstädtischen Bereich zwischen dem Fußgängersteg am Alten Badplatz und dem Wehr des Triebwerks T 30, Enzgasse (SUP-Zone 1) erlaubt.
2. Auf Gemarkung Bietigheim-Bissingen ist das Fahren mit Stand-up-paddling-boards zwischen dem Einstieg am Bad am Viadukt und dem Wobachsteg (SUP-Zone 2) erlaubt.
Die SUP-Zonen sind auf der Übersichtskarte des Faltblatts „Kanufahren auf der Enz“ abgebildet
Bitte auch weiterhin die Pegelregelung einhalten:
vom Freibad Vaihingen/Enz bis zur Sägmühle Bissingen
In dem Gewässerabschnitt ist das Befahren der Enz
- vom 01. Mai bis 30. September bei einem Pegelstand zwischen 45 cm und 64 cm nur mit einer geführten Tour möglich. Ausgenommen hiervon sind Mitglieder des Deutschen Kanuverbandes (DKV).
- ganzjährig verboten bei einem Pegelstand unter 45 cm.
Maßgebend ist der Tagesmittelwert des Vortages am Pegel Vaihingen/Enz.
Dieser kann über die Telefon Nr. 07042 / 1 71 11 und über die Hochwasservorhersagezentrale BW (HVZ) abgerufen werden.
Informationen gibt es auch hier:
https://www.landkreis-ludwigsburg.de/de/umwelt-technik-klimaschutz/umwelt-und-naturschutz/wasser-und-abwasser/bootsfahren-auf-der-enz/