22.06.2020 | Umwelt & Gewässer

Aktuelle Regelung auf der Örtze

Die Befahrung der Örtze ist durch die „Verordnung des Landkreises Celle zum Schutze von Heidebächen vom 18.03.2005“ geregelt.
Archivbild - Idyllischer Kleinfluss

Bei der Auslegung des Verordnungstextes gab es nun unterschiedliche Ansichten seitens des Landkreises Celle und des LKV – Niedersachsen. In Gang kam die Thematik wegen einer Anzeige durch Privatpersonen gegen Kanuten die die Örtze stromauf gepaddelt sind.

Die Folge waren Anhörungsverfahren mit der Folge eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens.

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