06.01.2020 | Umwelt & Gewässer

Bayerische Kanuten reichen Antrag auf Normenkontrolle gegen die Isar-Verordnung ein

Mehrere Male hat der Bayerische Kanu-Verband versucht, mit dem Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen eine gütliche Einigung zu erzielen. Entweder die Isar-Verordnung vom 18. April 2019 wieder aufzuheben oder zumindest eine Ausnahmeregelung für die organisierten, gut ausgebildeten und ökologisch sensibilisierten Kanusportler des Verbandes und seiner Vereine sollte erreicht werden. Doch das Landratsamt war keinen Argumenten zugänglich.
Isar im Morgengrauen (Bild: piu700 / pixelio.de)

Jetzt ist es genug, hat das Präsidium des BKV entschieden und aktuell beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einen Antrag auf Normenkontrolle gegen die Verordnung zur Regelung des Gemeingebrauchs auf der Isar im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen (Isar-Verordnung) eingereicht. Neben dem Verband treten hier die Bayerische Einzelpaddler-Vereinigung sowie drei Kanusportler aus Münchner Vereinen als Kläger auf. Der Deutsche Kanu-Verband unterstützt die Klage finanziell.

Störung nicht bewiesen

Die Klageschrift richtet sich u. a. sowohl gegen die saisonalen und tageszeitlichen Beschränkungen wie auch gegen die gesamte Verordnung, „da nicht sicher ist, ob die Verordnung ohne die angegriffenen Bestimmungen Bestand haben kann“. Sie beinhaltet u. a. Regeln und Verbote für das Befahren der Isar. Zum Beispiel ist das Befahren in alkoholisiertem Zustand, das Anhängen von Beibooten, das Anlanden und Betreten von Kiesinseln (außer in Notfällen) oder das Mitführen von Glasflaschen verboten, und für Kinder unter zwölf Jahren und Nichtschwimmern wird das Tragen einer Schwimmweste vorgeschrieben. All das ist für die in Vereinen organisierten Kanusportler selbstverständlich.

Aber mit den in der Verordnung enthaltenen zeitlichen Beschränkungen können und wollen die Antragsteller nicht leben: So darf die Isar im Landkreisgebiet nur noch in der Zeit vom 1. Juni bis 15. Oktober sowie ab Bad Tölz bis zur Isarbrücke bei Schäftlarn/Dürnsteiner Brücke vom 1. Juni bis 31. Dezember befahren werden. Rechtsanwalt Dr. Steffen Kautz führt in der Klageschrift ins Feld, die jetzige Sperrung von Oktober bis Juni sei nicht nur unbegründet. Sie sei auch völlig ungeeignet, den sommerlichen Bootsverkehr unerfahrener „Gaudifahrer“ einzuschränken. Denn den gab es auch bislang nicht in den jetzt verfügten Sperrzeiten.

Keine Vergleichswerte

Zumal sich die Verordnung nicht auf Untersuchungsergebnisse über Störwirkungen von Bootsfahrern auf den Lebensraum der Isar für Pflanzen und Tiere berufen kann. Das Landratsamt hat auf Grundlage einer vorläufigen und offensichtlich unvollständigen Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde eine endgültige und auf dauerhafte Geltung angelegte Verordnung erlassen und verweist auf ein Monitoring in den kommenden zwei Jahren, in dessen Verlauf entsprechende Erkenntnisse gewonnen werden sollen. Es stellt sich jedoch die Frage, wie nach einem Befahrungsverbot dessen positive Wirkung bewiesen werden soll, wenn vorher keine Vergleichswerte ermittelt wurden.

Zudem verstößt die Isar-Verordnung in § 2 Absatz 1 gegen das Bestimmtheitsgebot. Darin regelt die Verordnung die Befahrung mit „kleinen geeigneten Wasserfahrzeugen ohne Triebkraft“. Was ein „geeignetes“ Boot ist, erläutert die Verordnung nicht, und Verstöße gegen die Verordnung können mit Geldbußen bis zu 5.000 Euro belegt werden. Der Antrag auf Normenkontrolle fordert dementsprechend die klare Festlegung der Bootsgröße, u. a. auf die Besetzung eines Bootes mit maximal fünf Personen (davon höchstens drei Personen im Alter von über zwölf Jahren).

Auch fehlt nach Auffassung der Kläger in der Verordnung die durchaus mögliche Differenzierung nach einer Befähigung der Bootsführer. Damit könnte sie wesentlich effektiver und ohne pauschale Verbote zu einer umwelt- und naturschutzgerechten Befahrung der Isar beitragen.

Petition auf Eis gelegt

Parallel zur jetzt eingereichten Klage wurde bereits vor mehreren Wochen ein Petitionsverfahren beim Bayerischen Landtag eröffnet. Doch leider hat eine Mehrheit des Petitionsausschusses die Isar-Petition gleich zu Sitzungsbeginn mit Verweis auf die am 15.10.2019 eingereichte Normenkontrollklage von der Agenda genommen und damit „auf Eis gelegt“. „Dies ist aus meiner Sicht sehr bedauerlich, denn damit hat der Petitionsausschuss des Bayerischen Landtags die wohl letzte Chance auf eine kurzfristige, außergerichtliche Lösung ungenutzt verstreichen lassen ...“, kommentiert Dr. Stefan Schmidt, BKV-Ressortleiter Umwelt und Gewässer.


Quelle: www.kanu-bayern.de

Zum Download der Isar-Verordnung:
https://www.kanu-bayern.de/Umwelt/Downloads/

Hier das Interview des Bayerischen Rundfunks zur Normenkontrollklage mit BKV-Präsident Oliver Bungers

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