Befahrungsregeln

In Deutschland gelten an einigen Flüssen, Bächen und Seen sowie auf Seen oder an der Küste bestimmte Einschränkungen für Paddler. Sie sollen das Gewässer sowie die Pflanzen und Tiere in ihnen oder in der Umgebung schützen. Befahrungsregeln dienen bei größeren Wasserstraßen auch zur Erhöhung der Sicherheit aller Wassersportler.

Es gibt verschiedene Arten von Befahrungsregeln:

  • Betretungsverbote des Ufers und der Kiesbänke (z.B. in Naturschutzgebieten) dienen dem Schutz der empfindlichen Vegetation oder bodenbrütender Vögel.

  • Die Vergabe von Kontingenten bewirkt, dass nicht allzu viele Boote pro Tag das Gewässer befahren (Kanutouren vorher bei den zuständigen Stellen anmelden).

  • Tages- oder jahreszeitliche Regelungen beruhigen die Gewässer(-umgebung) während der Dämmerung und der Brutzeit.

  • Mindestpegel-Regelungen schützen den Gewässergrund vor Beschädigung durch den Bootskörper (und den Bootskörper selbst auch).

  • Bei manchen Gewässern sind Bootsgröße und Bootstyp vorgeschrieben, ebenso kann eine Schwimmwestenpflicht vorliegen.

  • Zum Teil liegen ganzjährige Befahrungsverbote vor, wenn besonders schützenswerte Lebewesen das Gewässer bewohnen.

  • Bei einigen Gewässern wird aus ökologischen Gründen ein ganzjähriger freiwilliger Befahrungsverzicht empfohlen.

  • In Einzelfällen müssen Paddler an einem Ökologie- und Sicherheitskurs teilgenommen haben.


Einen Überblick zu den Befahrungsregeln finden Sie unter FREIZEITSPORT |  Infothek für Paddler  |  Tourenplanung

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