30.01.2020 | Umwelt & Gewässer

Bootsfahr-Verordnung für den Landkreis München tritt in Kraft

Die „Verordnung zur Regelung des Gemeingebrauchs auf der Isar im Landkreis München“ soll für mehr Sicherheit sorgen. Sie tritt am Samstag, den 25. Januar 2020, in Kraft.
Bootsfahr-Regeln auf der Isar

Immer wieder kam es in den vergangenen Jahren zu Unfällen auf der Isar. Häufig mussten Feuerwehren und Rettungsdienste in Not geratene Bootsfahrer aus der Isar retten. Damit die Bürgerinnen und Bürger besser geschützt sind und weniger Unfälle passieren, hat das Landratsamt verschiedene Regelungen erarbeitet, welche unter anderem die Themen Alkoholkonsum und Ausrüstung behandeln.

In der Verordnung ist unter anderem geregelt, dass die Isar im Landkreis München künftig nur noch mit Kanus, Schlauchbooten und Stand-Up-Paddling-Boards befahren werden darf. Zu den einzelnen Fahrzeugarten gibt es jeweils spezifische Regelungen. So müssen Schlauchboote beispielsweise einer vorgegebenen DIN-Norm entsprechen. Künftig ist es nicht mehr erlaubt, Beiboote anzuhängen sowie Fahrzeuge zusammenzubinden.

Um die Fahrtüchtigkeit sicherzustellen, gilt künftig eine Obergrenze von maximal 0,5 Promille Alkohol im Blut. Kinder bis acht Jahre und Nichtschwimmer müssen Rettungswesten mit CE-Kennzeichen tragen. Der Sicherheit wegen dürfen künftig keine Glasflaschen mehr mitgeführt werden. Zudem ist es nicht mehr erlaubt, während des Bootfahrens Tonwiedergabegeräte zu verwenden.

Die Bootsfahrverordnung wird im Amtsblatt des Landkreises München am Freitag, den 24. Januar, bekannt gemacht und tritt am Samstag, den 25. Januar 2020, in Kraft.

Pressemitteilung Landkreis München vom 23.01.2020 (Auszug)

Die Verordnung ist hier nachzulesen.

Der Bayerische Kanu-Verband bedauert sehr, dass die Anregungen aus seiner Stellungnahme sowie dem letzten Gespräch beim LRA München in dieser Verordnung nicht wirklich aufgegriffen und umgesetzt wurden - insbesondere nicht die angestoßene generelle Schwimmwestenpflicht. 

Die darüber von Seiten des BKV angestrebte/erhoffte Reduktion der Befahrungen durch Partyfahrer – auch unter dem Gesichtspunkt einer noch zu erwartenden Regelung aus Naturschutzgründen − ist somit nicht zu erwarten.

Quelle: www.kanu-bayern.de

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