Somit sind bei der Durchführung von Maßnahmen (Wettkämpfe oder Trainingslehrgänge) die Bestimmungen des jeweiligen Bundeslandes maßgebend. Insbesondere ist darauf zu achten, ob der Veranstaltungsort durch das Bundesland als Infektions-Hotspot definiert wurde, da dann gesonderte und verschärfte Coronaschutz- und Hygieneregeln gültig sind.
Durch die geänderte Gesetzgebung erhöht sich die Eigenverantwortung von Sportlerinnen und Sportler, Trainerinnen und Trainer und Betreuerinnen und Betreuer selbst geeignete Maßnahmen zum Infektionsschutz umzusetzen.
Die kompletten Regeln zum Download: https://www.kanu.de/Coronaschutzregeln-fuer-Teilnehmerinnen-und-Teilnehmer-an-DKVMassnahmen-81752.html