03.02.2020 | Service für Vereine

DKV-Mastercard - Neue Versicherungsbedingungen

Seit dem 01.01.2020 gelten die neuen Versicherungsbedingungen.
DKV-Mastercard

Neu sind sie eigentlich nicht, denn die Leistungen wie auch die Voraussetzungen, Bezahlung mindestens 50% der Reisekosten mit der Verbandskreditkarte, sind gleichgeblieben. Geändert hat sich lediglich der Versicherer. Die aktuellen Versicherungsbedingungen sind beim Verband als PDF Datei auf der Homepage hinterlegt. Die Links zu den Versicherungsbedingungen in der Produktveröffentlichung wurden aktualisiert. Es empfiehlt sich einmal die Versicherungsbedingungen durchzulesen damit man weiß, was abgedeckt ist und wie man in Notfallsituationen verfahren muss. Bei Notfälle ist eine Hotline eingerichtet (Seite 3) die man bei Reisen unbedingt mitnehmen sollte, denn gerade bei der Auslandskrankenversicherung muss der Karteninhaber einen Anspruch aus der Versicherungsleistung vorab telefonisch genehmigen lassen.

Für ältere Mitglieder empfiehlt sich auf alle Fälle Seite 11 der Versicherungsbedingungen durchzulesen, denn mit Alter ab 67 gibt es, wie bei fast allen Versicherungen Einschränkungen.

Sollten Sie Fragen zu den Versicherungsbedingungen haben, steht Ihnen unser Kooperationspartner John Kames unter john.kames@t-online.de oder telefonisch unter 06432 – 9369860 zur Verfügung.
 

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