24.11.2014 | DKV / Verbände

Der Bund bleibt in der Verantwortung

Erklärung des Deutschen Kanu-Verbandes zur Zukunft des Wassertourismus. Verabschiedet auf dem Verbandsausschuss in Darmstadt am Samstag, dem 22. November 2014.

Der Deutsche Kanu-Verband (DKV) begrüßt die Absicht der Bundesregierung, in Kürze ein Wassertourismuskonzept vorzulegen. Damit werden Forderungen vieler Bundestagsabgeordneter aus allen Fraktionen, der Wassersportverbände, der Wassersportwirtschaft und aus dem Tourismus endlich umgesetzt.

Wassersport und Wassertourismus haben regional eine große wirtschaftliche Bedeutung. Sie führen zu einer hohen Wertschöpfung, haben ungenutzte Potentiale und bieten Wachstumschancen.

Der DKV fordert die Bundesregierung auf, die Wassersportverbände und andere in ihren Interessen und Belangen berührte Organisationen bereits frühzeitig zu beteiligen und die Erarbeitung des Konzeptes in einem offenen und transparenten Prozess zu gestalten. Bisher liegen keine Informationen zu den möglichen Inhalten des Konzeptes vor, obwohl der Deutsche Bundestag schon in den letzten Jahren ein solches Konzept eingefordert hat.

Die Aspekte des Wassersports und des Wassertourismus müssen in allen sie betreffenden Belangen wie z. B. in der Fortführung der Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, der zukünftigen Bewirtschaftung aller Bundeswasserstraßen sowie auch in der Erarbeitung des Gesamtkonzeptes Elbe einen stärkeren Eingang als bisher finden.

Die wirtschaftliche und die verkehrliche Bedeutung von Wasserstraßen darf nicht nur in transportierten Gütermengen und der Befahrbarkeit für Großschiffe gemessen werden. Diese Tonnenideologie ist überholt. Der DKV bekräftigt seine Auffassung, dass der Bund in der Pflicht bleibt, sein gesamtes Wasserstraßennetz zu erhalten und zu sichern und die durchgängige Nutzbarkeit als Netz zu gewährleisten. Eine weitere Vernachlässigung der als „sonstige“ ausgewiesenen Bundeswasserstraßen oder eine Abgabe mit einem Ausstieg des Bundes aus seiner Verantwortung kommen aus Sicht von Wassersport und Wassertourismus nicht in Frage.

Der Bund hat als Eigentümer nach den Regeln des Grundgesetzes eine Bringschuld und kann sich nicht durch Vernachlässigung und Abstoßen aus der Affäre ziehen.

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