08.05.2018 | Service für Vereine

Die Datenschutzgrundverordnung - Vereine sollen sich auf den Weg machen

Ab dem 25. Mai 2018 ist die neue Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union anzuwenden. Dadurch soll einerseits der Schutz personenbezogener Daten innerhalb der Europäischen Union sichergestellt, andererseits der freie Datenverkehr innerhalb des Europäischen Binnenmarktes gewährleistet werden. Die Verordnung ersetzt die aus dem Jahr 1995 stammende Richtlinie 95/46/EG zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr.“ (Wikipedia / April 2018)

Daraus ergibt sich zunächst, das von oberster Stelle der EU die längst überfälligen Maßnahmen im Bereich Datenschutz EU-weit geregelt wurden, was im Kern natürlich gerade für Verbraucher eine sehr positive Entwicklung darstellt. Wer aktuell die Medien in Zeiten von Big Data, Cambridge Analytica oder den Datenkraken Facebook und Google verfolgt, weiß auch, was einer der Hauptgründe für diese Verordnung ist. Man zielt darauf, Großkonzerne, die mit Nutzerdaten nicht sauber umgehen, auf Datenschutz zu verpflichten. Ein zweiter ganz entscheidender Grund waren EU-Länder, in denen bis dato Datenschutz gar kein Thema war, „miteinzufangen“.

In Deutschland war die Regelung durch das Bundesdatenschutzgesetzt auf einem vergleichsweise hohen Niveau. Und auch das höchste Prinzip des Datenschutzes hat sich eigentlich nicht geändert: Das sogenannte „Verbot mit Erlaubnisvorbehalt: Die Erhebung, Nutzung und Verarbeitung  personenbezogener Daten ist GRUNDSÄTZLICH VERBOTEN. Es sei denn eine Rechtsnorm erlaubt es oder der Betroffene hat eingewilligt.“

Wer dieses Prinzip verstanden hat und bei Erhebung von personenbezogenen Daten niemals die Perspektive des Nutzers, dessen Daten man erhebt, aus den Augen verliert, sich also fragt, ob der Nutzer in die Erhebung eingewilligt hat, der ist auf dem richtigen Weg. Denn mit der neuen Verordnung haben Bürger das erweiterte Recht zu erfahren, was mit ihren Daten passiert. Nutzer können jetzt auch verlangen, dass ihre Daten gelöscht werden oder dass sie sie bekommen. Transparenz und Sicherheit im Hinblick auf persönliche Daten, gerade in der digitalen Welt, ist also der Schwerpunkt.

Aber wie regelt man nun den Datenschutz auf Vereinsebene?

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