29.11.2021 | Service für Vereine

Die Reiseversicherung mit der DKV-Mastercard Gold

Die Corona Pandemie ist offensichtlich noch nicht vorbei, lässt uns weiter Bangen und mit Einschränkungen aller Art so auch Reisen leben. Mit Bezug auf Reisen, die mit der DKV-Mastercard gebucht werdeb, kommen dabei immer wieder Fragen von Mitgliedern auf, was übernimmt die Versicherung im Falle einer Erkrankung?
DKV-Mastercard

Da die Versicherung sowohl vor wie auch während der Reise bestimmte Bereiche abdeckt, hier einige Informationen: 

Anbei eine Übersicht zu den aktuellsten Informationen bezüglich der Handhabe von Leistungsfällen in Bezug auf das Corona-Virus. Dabei muss beachtet werden, dass die Versicherung nur dann greift, wenn mindestens 50% der Reisekosten vor Reiseantritt mit der Mastercard Gold Verbandskreditkarte bezahlt werden.


Folgende Fälle sind über die Reiseversicherung abgedeckt (vor der Reise):
1) Bescheinigte Erkrankung durch den Corona-Virus: sollte die Erkrankung vor der Reise bei Ihnen ausbrechen, sind Sie gemäß den Bedingungen der Reiseversicherung für Reiserücktrittkosten entsprechend versichert.

2) Offizielle Quarantäne: sollte eine Quarantäne vom Gesundheitsamt vor der Reise bei Ihnen angeordnet werden, sind Sie gemäß den Bedingungen der enthaltenen Mastercard Gold Reiseversicherung für Reiserücktrittkosten entsprechend versichert.


Folgende Fälle sind über die Mastercard Gold Verbandskreditkarte Versicherung abgedeckt (während der Reise):
1) Eine Coronaerkrankung (inklusive Quarantäne) am Urlaubsort ist versichert, sofern keine Reisewarnung vom auswärtigem Amt ausgesprochen wurde.

Bitte bedenken Sie, bei einer Erkrankung während der Reise den 24-h-Service (00 420 221 7 Tage 24 Stunden erreichbar) zu kontaktieren.

Bitte haben Sie bei Anfragen an das Versicherungsunternehmen Verständnis, dass aufgrund des Corona-Virus ein vielfach erhöhtes Anfragevolumen entstanden ist. Die Versicherung wird ihr Bestmögliches tun, um chronologisch alle Anfragen zu bearbeiten. Bitte sehen Sie von doppelten Nachfragen ab, da diese die Bearbeitungszeit und das Bearbeitungsvolumen zusätzlich erhöhen.

In den folgenden Fällen kann die Reiseversicherung leider nicht für Verbandsmitglieder tätig werden:

1) Angst vor Ansteckung oder erhöhtem Risikos aufgrund einer Vorerkrankung: Diese Ansprüche oder ggf. Anfragen zu Änderungen der Reiseroute, des Reisedatums o.ä. können nur über den Reiseveranstalter erfolgen.
2) Offizielle Einreiseverbote in das Urlaubsland: Auch hier kann, falls überhaupt, nur der Reiseveranstalter für Sie tätig werden.
3) Reisewarnung durch das Auswärtige Amt: Hier kann ebenfalls nur der Reiseveranstalter für Sie tätig werden.
4) Annullierungen vom Reiseveranstalter: Diese Ansprüche müssen ebenfalls mit dem Reiseveranstalter geklärt werden.

Bitte beachten Sie, dass die Versicherung (auch bei Anraten Ihres Reiseveranstalters zur Kontaktaufnahme mit der Reiseversicherung zwecks Prüfung) nicht tätig werden kann!

 

Weitere Informationen zur DKV-Mastercard Gold: https://www.kanu.de/SERVICE/Service-fuer-Vereine/DKV-Mastercard-52212.html

 

Für Fragen zur Verbandskreditkarte und den Versicherungen steht Interessenten die Beratunf durch Herrn John Kames (CCC Commercial Cards, Consulting and Sales | Tel. 06432 – 9369860 | Mobil  01776622334)
 

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