01.02.2021 | Umwelt & Gewässer

EU-Wasserrahmenrichtlinie

Anhörung dritter Bewirtschaftungszeitraum 2021-2027 in der Bundesrepublik
Für einen naturverträglichen Wassersport

Deutschland ist bei der Umsetzung und Zielerreichung eines guten ökologischen und chemischen Zustands der Gewässer (u.a. bedingt durch extreme Stoffeinträge aus der Landwirtschaft und viele Querbauwerke) wenig vorbildlich. Wir hoffen, dass all die Pläne und Maßnahmen zum nötigen Endspurt keine ungerechtfertigten Einschränkungen für den naturverträglichen Wasser-Sport haben. Jetzt gilt es, dass Landes-Kanu-Verbände (LKV), Bezirke und Vereine die Betroffenheit des Kanusports in ihrer Region prüfen.

Auf der Homepage des Kuratoriums Sport & Natur www.kuratorium-sport-natur.de findet man eine Link-Liste zu den jeweiligen Auslegungen und dem Material in den einzelnen Bundesländern.

Die Entwürfe des Bewirtschaftungsplans und der Maßnahmenprogramme sind bis zum 22.6.2021 von den Behörden zur Anhörung ausgelegt. Der Zeitraum der Auslegung scheint recht lang, doch die Pläne und Programme sind von Bundesland zu Bundesland verschieden und sehr umfangreich. Wir rufen alle Kanusportler:innen auf, sich über die Entwürfe der Bewirtschaftungspläne und der Maßnahmenprogramme zeitnah zu informieren und ihren jeweiligen LKV über betroffene Bootshäuser oder Kanustrecken in Kenntnis zu setzen. Änderungswünsche zu Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogrammen müssen in einer schriftlichen Stellungnahme von den LKV an die zuständigen Behörden weitergegeben werden. 

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