21.11.2017 | Umwelt & Gewässer

Erhebliches Befahrungsverbot an der Lippe droht

Da ein erhebliches Befahrungsverbot an der Lippe im Kreis Recklinghausen droht, bittet der KV NRW um Unterstützung – Kundgebung am 27.11. in Recklinghausen geplant!

Der KV NRW ruft zur Unterstützung gegen drohende Befahrungsverbote auf der Lippe auf. Hierzu wurde ein Musterschreiben auf der Homepage des KV NRW veröffentlicht. Zudem wird es am 27.11.2017 um 08:00 Uhr zu einer Kundgebung kommen, zu der bereits jetzt eingeladen wird.

Wenn es nach den Plänen der Unteren Naturschutzbehörde geht, soll es demnächst an der Lippe im Kreis Recklinghausen an zwei Stellen zu massiven Einschränkungen des Kanusports kommen: vorgesehen sind hier Befahrungsverbot für jeweils 8 Monate. Paradox ist, dass die Lippe im ersten Bereich ganzjährig passiert werden kann, da die Kreisgrenze in der Flussmitte verläuft und der benachbarte Kreis Coesfeld keine Befahrungseinschränkungen plant. Für den zweiten Bereich stellen sich die Planer vor, dass Kanuten den Bereich auf dem benachbarten Kanal umfahren sollen. Ein- und Ausstiegsstellen sind jedoch nicht vorhanden (nicht einmal beantragt) und eine Brücke zur Überquerung mit Booten ist wegen Bauarbeiten für Jahre gesperrt.

Damit der Kreistag den landschaftsplan noch nicht verabschiedet, hat die SPD-Fraktion im Kreistag einen Antrag auf Verschiebung und vom Land NRW moderierte Gespräche beantragt. Dafür gibt es aber noch keine Mehrheiten. Deshalb ruft der KV NRW dazu auf, die im Kreistagsabgeordneten anzuschreiben und um Verschiebung zu bitten. Ein Mustertext und Adressen sind über die Homepage des KV NRW unter www.kanu-nrw.de zu finden.

Der DKV ruft alle Kanuten und Freunde des Kanusports auf, sich an dieser Aktion zu beteiligen!
Gleichzeitig bittet er darum, sich den Termin 27.11.2017 um 08:00 Uhr vorzumerken. Mit einer Kundgebung vor dem Kreistag soll auf die Forderungen der Kanuten aufmerksam gemacht werden. Einzelheiten hierzu werden gesondert veröffentlich!

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