23.04.2019 | Umwelt & Gewässer

Isar-VO: Antrag auf Ausnahmegenehmigung gestellt

Laut der Verordnung zur Regelung des Gemeingebrauchs auf der Isar vom 18.04.2019 wird das Befahren der Isar mit Booten zukünftig generell nur noch unter Auflagen im Zeitraum vom 1. Juni bis zum 15. Oktober (bzw. unterhalb Bad Tölz bis zum 31. Dezember) eines jeden Jahres gestattet. Der darin enthaltene §3 beinhaltet jedoch die Möglichkeit einer Ausnahmegenehmigung.
Notiz

Diese Möglichkeit – eine dauerhafte Ausnahmegenehmigung von der saisonalen Sperrung für die in den Kanusport-Vereinen des DOSB organisierten Kanusportler – hat Stefan Schmidt, der Ressortleiter Umwelt und Gewässer im Bayerischen Kanu-Verband, jetzt an das Landratsamt Bad Tölz gestellt.

Er begründet den Antrag mit einer „völlig unverhältnismäßigen und sicherlich auch so nicht beabsichtigte Härte“, die die Verordnung mit sich bringt.

„Aufgrund der wichtigen gesellschaftlichen und sozialen Funktion der Sportvereine, insbesondere auch mit Blick auf deren Jugendarbeit sowie die Ausbildung/Erziehung ihrer Mitglieder zu einem verantwortungsbewussten, naturverträglichen Verhalten ist eine Ausnahme gemäß §3 zum Wohl der Allgemeinheit somit sicherlich zu rechtfertigen“, schreibt er in dem Antrag weiter und bittet wegen der bereits erfolgten Komplettsperrung der Isar bis zum 1. Juni um eine zeitnahe Bearbeitung.

Bei Kontrollen könnte die rechtmäßige Inanspruchnahme einer solchen Ausnahmeregelung aufgrund Mitgliedschaft in einem Kanusportverein zweifelsfrei und einfach durch Vorlage eines gültigen Mitgliedsausweises nachgewiesen werden.

Der Bayerische Kanu-Verband erwartet nun eine Antwort des Landratsamtes Bad Tölz.

Quelle: www.kanu-bayern.de

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