24.07.2018 | Sportinfos

Medien und Jura - Fotos

Schon immer galt es, mit Fotos bei der Veröffentlichung in den Medien der Vereine und Verbände sensibel umzugehen. Das Presserecht und die bereits lange gültigen Regeln des Datenschutzes waren hier der Maßstab. Nun hat die seit Ende Mai gültige Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der EU noch weitere erhebliche Hürden geschaffen, die juristisch sicher noch für viele Diskussionen sorgen werden.
Medienrecht und DSGVO

Betroffen sind neben Pressefotografen auch die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen für die Öffentlichkeitsarbeit in den Vereinen und Verbänden. Hier sollten bei jeder Verwendung eines Fotos in den Vereinsmedien (Print und Online) sicherheitshalber die Zustimmung der abgebildeten Personen eingeholt werden. Insbesondere gilt das für Kinder, bei denen die Eltern Ihre Zustimmung für die Veröffentlichung einer Abbildung geben müssen. Das Thema hat auch der Verband Deutscher Sportjournalisten e.V. (VDS) aufgegriffen und dazu in seinem Verbandsmagazin einen Beitrag des Verbandsjuristen veröffentlicht. Der kann hier abgerufen werden.

Klar scheint danach zu sein, dass eigentlich viele Dinge noch nicht juristisch wasserdicht abgeklärt sind. Mag man eine gedruckte Vereinszeitung noch als "Presseprodukt für einen eingegrenzten Empfängerkreis" ansehen, so dürfte das mit der weltweit zugreifbaren Web-Seite eines Vereins völlig anders zu bewerten sein. Wer hier ein Foto veröffentlichen möchte, sollte dies genau prüfen, ggfs. die Regelungen bei einer öffentlich zugänglichen Veranstaltung hinterfragen oder für die Mitglieder und Besucher des Vereins gemäß den DSGVO-Vorschriften darlegen und absichern, dass sie bei Besuchen im Vereinshaus oder bei entsprechenden Veranstaltungen abgebildet werden, falls sie dem nicht widersprochen haben. Entsprechendes ist auch abzuklären für Veröffentlichung auf Social-Media-Seiten eines Vereins. Und jedes Vereinsmitglied sollte sich darüber im Klaren sein, dass seine Bilder, die auf Vereinsveranstaltungen mal schnell mit dem Smartphone angefertigt werden. vielleicht auch unter die Regelungen der DSGVO fallen könnten.

Sensibilität ist also Trumpf im Umgang mit Vereins- und Verbandsdaten. Noch kann man sich vielleicht hier und da auf unklare gesetzliche Klärungen berufen. Sicherer wäre aber in jedem Fall, einen erfahrenen Juristen über die Regelungen im Verein schauen zu lassen und mit ihm zu klären, was geht und was man lieber unterlassen sollte. (abo)

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