13.06.2019 | Kanu-Freizeit

Mit dem DKV-Wanderfahrerabzeichen zum Deutschen Sportabzeichen

Wer im Kanu-Freizeitsport mit einer bestimmten zurückgelegten Kilometerzahl das DKV-Wanderfahrerabzeichen (WFA) in Bronze erpaddelt, erfüllt damit zugleich eine Voraussetzung zum Erwerb des Deutschen Sportabzeichens in Gold im Erwachsenenbereich, die Disziplingruppe Ausdauer. Das Deutsche Sportabzeichen ist das erfolgreichste und einzige Auszeichnungssystem außerhalb des Wettkampfsports, das umfassend die persönliche Fitness überprüft.

 

Um die Auszeichnung mit dem DKV-Wanderfahrerabzeichen in Bronze zu erhalten, müssen zwischen 325 km (für Seniorinnen und Behinderte ab 70 Jahre) und 600 km (für Herren, siehe hierzu die Differenzierung in der DKV-Wandersportordnung) gepaddelt werden. Gewertet wird die Leistung eines Kanusportjahres vom 01.10. bis 30.09. des folgenden Jahres. Um für das DOSB-Sportabzeichen anerkannt zu werden, ist allerdings zu beachten, dass die erbrachten Leistungen im laufenden Kalenderjahr (01.01. bis 31.12.) liegen müssen.

 

Der Deutsche Kanu-Verband stellt dafür eine Urkunde zur Verfügung, mit welcher der Nachweis der Leistungen in der Disziplingruppe Ausdauer des Deutschen Sportabzeichens bestätigt werden kann. Diese Urkunde kann vom Kanu-Verein unter Angabe des Bewerbers (Vor- und Zuname), des Vereins sowie der Namen des unterzeichnenden Vereinsvorstandes oder Wanderwartes in der DKV-Geschäftsstelle formlos angefordert werden.

 

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