18.08.2017 | Umwelt & Gewässer

Neue Verkehrsregelung auf der Mittelweser und den dazugehörigen Schleusenkanälen

Am 18.08.2017 wird die Mittelweser zwischen Minden und Bremen (Fuldahafen) für Schiffsabmessungen bis 110,00 m Länge und 11,45 m Breite freigegeben.
WESERGALERIE (A. Arnemann) / pixelio.de

Kanuten sollten sich daher auf bestimmten Streckenabschnitten in der Innenkurve der Weser halten. Darauf weist der Landes-Kanu-Verband Niedersachsen hin.

Um einen reibungslosen Schiffsverkehr zu ermöglichen, gelten zwischen zwischen Minden (Weser-Kilometer 204,47) und Bremen (Weser-Kilometer 360,70) für die so genannten Großmotorschiffe ein Begegnungsverbot und eine Funkmeldepflicht.
Die hat auch Folgen für die Freizeitschifffahrt: Allen muskelbetriebenen Sportfahrzeugen empfiehlt die Wasser- und Schifffahrtverwaltung, im Bereich Nienburger Bogen (Weser-Kilometer 266,30 bis 267,10) und Horstedter Bucht (Weser-Kilometer 344,50 bis 346,30) in der Innenkurve zu fahren. Gleiches ist auch für die Bereiche mit Engstellen (und geplanter Uferrückverlegung) für die Weser-Kilometer 255,00 und 295,00 gegeben. Für Motorboote lautet die Empfehlung, in diesen Bereichen ganz rechts zu fahren.

Unabhängig davon sind wie üblich auf Wasserstraßen die Regelungen der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung zu beachten.
Nähere Informationen finden sich unter https://www.elwis.de/mvc/main.php?modul=nfb&action=searchOne&LANGUAGE=DE&NFB_ID=1835/2017.

Auf dieser Seite kann auch die Schifffahrtspolizeiliche Anordnung als Pdf-Dokument heruntergeladen werden.

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