Kanuten sollten sich daher auf bestimmten Streckenabschnitten in der Innenkurve der Weser halten. Darauf weist der Landes-Kanu-Verband Niedersachsen hin.
Um einen reibungslosen Schiffsverkehr zu ermöglichen, gelten
zwischen zwischen Minden (Weser-Kilometer 204,47) und Bremen
(Weser-Kilometer 360,70) für die so genannten Großmotorschiffe
ein Begegnungsverbot und eine Funkmeldepflicht.
Die hat auch Folgen für die Freizeitschifffahrt: Allen
muskelbetriebenen Sportfahrzeugen empfiehlt die Wasser- und
Schifffahrtverwaltung, im Bereich Nienburger Bogen
(Weser-Kilometer 266,30 bis 267,10) und Horstedter Bucht
(Weser-Kilometer 344,50 bis 346,30) in der Innenkurve zu
fahren. Gleiches ist auch für die Bereiche mit Engstellen (und
geplanter Uferrückverlegung) für die Weser-Kilometer 255,00 und
295,00 gegeben. Für Motorboote lautet die Empfehlung, in diesen
Bereichen ganz rechts zu fahren.
Unabhängig davon sind wie üblich auf Wasserstraßen die
Regelungen der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung zu
beachten.
Nähere Informationen finden sich unter https://www.elwis.de/mvc/main.php?modul=nfb&action=searchOne&LANGUAGE=DE&NFB_ID=1835/2017.
Auf dieser Seite kann auch die Schifffahrtspolizeiliche Anordnung als Pdf-Dokument heruntergeladen werden.