Im März hatte der Hessische Verwaltungsgerichtshof die
Normenkontrollklage des Hessischen Kanu-Verbandes und von zwei
privaten Paddlern abgelehnt und dies u.a. mit Verweis auf die
Landschaftsästhetik soweit den weiten Ermessensspielraum bei
Beachtung des in der Hessischen Verfassung geschützten
Rechtsgutes Sport begründet. Die Revisionszulassungsbeschwerde
greift diese beiden Aspekte auf und hebt hervor, dass die
Ausübung des Kanusports per se nicht gegen die
Landschaftsästhetik verstoßen könne. Hinsichtlich des Sports in
der Verfassung wird die grundsätzliche Bedeutung der weiten
Auslegung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes kritisiert,
was die Überprüfung in einer weiteren Instanz geboten
erscheinen lasse.
Wird der Beschwerde stattgegeben, wird in einer weiteren
Instanz die Rechtmäßigkeit der Befahrungsverbote geprüft. Wird
ihr nicht stattgegeben, steht der Weg zum Verfassungsgericht
offen.
Die Fortsetzung des Verfahrens stößt in Kreisen des
Natursports auf Unterstützung. Prof. Franz Brümmer,
Vorsitzender des Kuratoriums Sport und Natur wünschte dem
Kanusport bei der Mitgliederversammlung des Kuratoriums viel
Erfolg auf dem Rechtsweg. Aber auch bei Naturschutzverbänden
sind Zweifel am Befahrungsverbot erkennbar, da dies nicht mehr
zwingend mit modernem Naturschutz in Einklang zu bringen
sei.
„Trotz erheblicher finanzieller Belastungen für den Hessischen
Kanu-Verband und den Deutschen Kanu-Verband, begrüße ich die
Fortsetzung des Verfahrens!“ erklärte DKV-Präsident Thomas
Konietzko dazu am Rande der 2. Statuskonferenz zum
Bundesprogramm Blaues Band Deutschland. Gleichzeitig sagte er
dem HKV nicht nur finanzielle Unterstützung des DKV zu. „Wenn
in Zukunft jedem renaturierten Gewässerabschnitt
Befahrungsverbote drohen, ist der Deutsche Kanu-Verband
gezwungen, sich gegen Renaturierungen auszusprechen. Dies
entspricht aber nicht dem Verständnis des organisierten
Kanusports, der sich als Partner, und nicht als Gegner des
Naturschutzes sieht!“ hob Konietzko hervor.
Der DKV wird über den Fortgang des Verfahrens an der Nidda
weiterhin informieren.