13.01.2014 | Umwelt & Gewässer

Nidda: RP Darmstadt lehnt einvernehmliche Befahrungsregelungen ab

Bei einer Unterredung am 09.Januar 2014 in Darmstadt hat die die Dezernatsleitung "Schutzgebiete" beim Regierungspräsidium Darmstadt die Entwicklung einvernehmlicher Befahrungsreglungen für Kanusportler auf der Nidda abgelehnt. Vielmehr will sie die im Entwurf der "Verordnung zum Landschaftsschutzgebiet Auenverbund Wetterau" vorgesehene Sperrung von sieben Monaten zwischen März und September unbedingt durchsetzen.

Bei der Unterredung, an der die Vizepräsidentin des Hessischen-Kanu-Verbandes (HKV) Petra Schellhorn und DKV-Geschäftsführer Freizeitsport Ulrich Clausing teilnahmen, wurde durch die zuständige Dezernatsleiterin jeder Ansatz einer differenzierten Regelung abgelehnt. Obwohl es keine fachlichen Erklärungen gab, welches der konkrete Schutzzweck ist und warum ein Verbot unumgänglich ist, wurden die Vorschläge des HKV ohne weitere Begründungen abgelehnt. Auch der Versuch, ebenfalls eine öffentlich-rechtliche Vertragslösung zu erarbeiten, die anderen Nutzern zugestanden wird, wurde abgelehnt. Mit Verwunderung mussten die Vertreter des Kanusports auch zur Kenntnis nehmen, dass dem RP Darmstadt eine gerichtliche Klärung seiner Position lieber ist als eine einvernehmliche Lösung.

HKV-Vizepräsidentin Petra Schellhorn stellte nach dem Gespräch fest: "In allen Regionen Hessens ist es möglich, auch für höherwertige Schutzgebiete einvernehmliche Lösungen zu erarbeiten. Nur das Regierungspräsidium Darmstadt ist nicht zu Kompromissen bereit. So muss der Kanu-Verband Beitragsgelder für juristische Auseinandersetzungen aufwenden, die dann bei der Jugendarbeit oder für Ökokurse fehlen!"
Der HKV wird nun mit Unterstützung des DKV eine fachlich fundierte Stellungnahme fristgemäß abgeben und hofft, dass die Vernunft doch noch siegen wird.

Quelle: www.kanu-hessen.de
BIld: Florentine  / pixelio.de

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