Bei der Unterredung, an der die Vizepräsidentin des
Hessischen-Kanu-Verbandes (HKV) Petra Schellhorn und
DKV-Geschäftsführer Freizeitsport Ulrich Clausing teilnahmen,
wurde durch die zuständige Dezernatsleiterin jeder Ansatz einer
differenzierten Regelung abgelehnt. Obwohl es keine fachlichen
Erklärungen gab, welches der konkrete Schutzzweck ist und warum
ein Verbot unumgänglich ist, wurden die Vorschläge des HKV ohne
weitere Begründungen abgelehnt. Auch der Versuch, ebenfalls
eine öffentlich-rechtliche Vertragslösung zu erarbeiten, die
anderen Nutzern zugestanden wird, wurde abgelehnt. Mit
Verwunderung mussten die Vertreter des Kanusports auch zur
Kenntnis nehmen, dass dem RP Darmstadt eine gerichtliche
Klärung seiner Position lieber ist als eine einvernehmliche
Lösung.
HKV-Vizepräsidentin Petra Schellhorn stellte nach dem Gespräch
fest: "In allen Regionen Hessens ist es möglich, auch für
höherwertige Schutzgebiete einvernehmliche Lösungen zu
erarbeiten. Nur das Regierungspräsidium Darmstadt ist nicht zu
Kompromissen bereit. So muss der Kanu-Verband Beitragsgelder
für juristische Auseinandersetzungen aufwenden, die dann bei
der Jugendarbeit oder für Ökokurse fehlen!"
Der HKV wird nun mit Unterstützung des DKV eine fachlich
fundierte Stellungnahme fristgemäß abgeben und hofft, dass die
Vernunft doch noch siegen wird.
Quelle: www.kanu-hessen.de
BIld: Florentine / pixelio.de