10.06.2020 | Umwelt & Gewässer

Paddeln auf der Oberen Isar vorübergehend verboten

Das Befahren der Isar ist im Bereich zwischen der Landkreisgrenze ab der Gemeinde Wallgau im Landkreis Garmisch-Partenkirchen und der Brücke Ochsensitz (Parkplatz) in der Gemeinde Lenggries im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen aus Gründen des Artenschutzes und der Sicherheit vorübergehend verboten.
Obere Isar (Bild: Bayerischer Kanu-Verband)

Grund sind eingestürzte bzw. quer liegende Bäume, in deren Bereichsich auch Brutplätze von vom Aussterben bedrohter Vogelarten befinden. Ein vorübergehendes Befahrungsverbot ist erforderlich, zumal ansonsten beim Umtragen der Hindernisse mit Wasserfahrzeugen die Brutplätze und Gelege im FFH-Gebiet zerstört oder beeinträchtigt werden können. Die Brutzeit ist noch nicht abgeschlossen.

Bis zur Beendigung der Brutzeit ist das Befahren der Isar mit Booten und Wasserfahrzeugen aller Art in diesem Bereich vorübergehend verboten. Das Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen hat eine Allgemeinverfügung erlassen.

Warnung für den Bereich der Pupplinger Au

Dringend abgeraten wird zudem von der Befahrung der Isar im Bereich Pupplinger Au wegen Wildholzansammlungen, so Cornelia Breiter, Sachgebietsleiterin „Wasser und Boden“ im Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen.

Grundsätzlich darf die Isar mit geeigneten Booten nach den Bestimmungen der Gemeingebrauchsverordnung zum 1. Juni wieder befahren werden. Breiter erinnert jedoch: „Die Isar ist ein Wildfluss, einhängende Bäume, Treibholz oder weitere Hindernisse können jederzeit vorkommen“. Jeweils aktuelle Informationen finden sich auf der Homepage des Landratsamtes unter www.lra-toelz.de.

Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen

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