24.03.2020 | DKV / Verbände

Paddeln in Zeiten des Kontaktverbotes

Individuelles Sporttreiben an der frischen Luft – und dazu gehört auch das Paddeln – ist im Rahmen des seitens des Bundes und der Länder am Sonntagabend beschlossenen Kontaktverbotes zunächst weiterhin möglich.
Paddeln im Canadier (Bild: Gabriele Koch)

Jedoch muss allein, mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes UND mit einem Abstand von mindestens 1,5m Abstand gepaddelt werden.  

Allerdings haben die Länder die Möglichkeit das Kontaktverbot zu verschärfen und eine Ausgangssperre zu verhängen. In diesen Ländern ist dann auch das individuelle Sporttreiben untersagt.

Jeder, der paddeln möchte, sollte unbedingt zuvor sein örtliches Ordnungsamt anfragen, was erlaubt ist und was nicht. Vereinsmitglieder sollten sich zuvor an ihre Vorstände wenden. Dies gilt auch bei der Frage nach der Benutzung des Bootshauses oder bzgl des Betretens des Vereinsgeländes. Dies gilt auch bei der Frage nach der Benutzung von Bootshäusern oder bzgl des Betretens von Vereinsgeländen, Sportboothäfen und anderen Ein-, Rast-, Umtrage- und Aussatzstellen, die eventuell zu Zeiten der Corona-Krise nicht wie gewohnt genutzt werden dürfen.

Von Seiten des Deutschen Kanu-Verbandes wird empfohlen: "Bleibt bitte zu Hause und nehmt im eigenen und im Interesse aller unsere jetzige Situation absolut ernst."

Zurück zur Liste