Zur Sicherung der Stillgewässer im Naturschutzgebiet „Fulder Aue – Ilmen Aue“ als Brut-, Rast- und Überwinterungsraum für Wasservögel durch Reduzierung von Störungen, zur Verhinderung erheblicher Beeinträchtigungen eines Natura 2000-Gebietes in seinen für die Erhaltungsziele bzw. den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen und zum Schutz der frei lebenden, besonders und streng geschützten Brut-, Zug- und Rastvogelarten ist das Befahren der Wasserfläche im Naturschutzgebiet „Fulder Aue – Ilmen Aue“ zwischen den Inseln Fulder Aue und Ilmen Aue, den anschließenden Parallelwerken und dem linken Rheinufer von Rhein-km 520,50 bis Rhein-km 525,30 mit Wasserfahrzeugen in der Zeit vom 1. April bis zum 14. Oktober untersagt.
Weitere Informationen: https://sgdsued.rlp.de
Aktuelle Meldungen dazu aus der Presse:
- https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/mainz/wassersport-in-naturschutzgebiet-bei-fulder-aue-ilmen-aue-bei-bingen-verboten-100.html
- https://www.rhein-zeitung.de/region/aus-den-lokalredaktionen/rhein-hunsrueck-zeitung_artikel,-interessenkonflikt-am-rhein-vogelschutz-von-der-erholungs-zur-tabuzone-_arid,2684855.html
- https://www.tagesschau.de/inland/regional/rheinlandpfalz/swr-vereine-klagen-gegen-wassersportverbot-auf-dem-rhein-zwischen-ingelheim-und-bingen-100.html