26.08.2024 | Umwelt & Gewässer

Rhein: Fulder Aue / Ilmen Aue - Schutzanordnung zum Schutz der Brut-, Zug- und Rastvogelarten im Naturschutzgebiet

Meldung der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD Süd) vom 29.07.2024.
Der Rhein mit der Ilmen-Aue

Zur Sicherung der Stillgewässer im Naturschutzgebiet „Fulder Aue – Ilmen Aue“ als Brut-, Rast- und Überwinterungsraum für Wasservögel durch Reduzierung von Störungen, zur Verhinderung erheblicher Beeinträchtigungen eines Natura 2000-Gebietes in seinen für die Erhaltungsziele bzw. den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen und zum Schutz der frei lebenden, besonders und streng geschützten Brut-, Zug- und Rastvogelarten ist das Befahren der Wasserfläche im Naturschutzgebiet „Fulder Aue – Ilmen Aue“ zwischen den Inseln Fulder Aue und Ilmen Aue, den anschließenden Parallelwerken und dem linken Rheinufer von Rhein-km 520,50 bis Rhein-km 525,30 mit Wasserfahrzeugen in der Zeit vom 1. April bis zum 14. Oktober untersagt.

Weitere Informationen: https://sgdsued.rlp.de


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