31.10.2018 | Umwelt & Gewässer

Schutzgebiete: LKV kann vielfach Befahrungsverbote verhindern

Immer wieder drohen bei der Ausweisung von Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebieten Einschränkungen für Paddler.
Untere Wörpe

In manchen Fällen gelingt es dem LKV Niedersachsen jedoch, die Interessen des Kanusports zu wahren und Befahrungs- oder Betretungsverbote zu verhindern. Gelungen ist dies zum Beispiel bei der Lahe, der Ise, an der Aller und Nebenflüssen und an der Tideweser. Doch nicht alle Behörden bedenken die Besonderheiten des Natursports Paddeln oder berücksichtigen die Einwände des Verbandes.
 
Rund 40 Mal Stellung genommen
Seit 2017 hat der LKV zu mehr als 40 Schutzgebietsverfahren Stellung genommen. Betroffen sind große Gewässer wie Elbe, Weser, Ems, Dümmer und Steinhuder Meer, aber auch kleinere Flüsse wie die Gerdau, die Innerste, die Jeetzel und die Wümme. Bei den meisten handelt es sich um beliebte Paddelgewässer. Mit Ausnahme von sieben Fällen sahen die Verordnungsentwürfe Einschränkungen für Kanuten vor: Zur Palette gehören Uferbetretungsverbot, teilweise oder komplette Gewässersperrung und mangelhafte Ein- und Aussetzmöglichkeiten. In einem Fall wäre ein Kanuklub ganz von seinem Fluss abgeschnitten worden.
 
Erfolge für den Kanusport
Die meisten Verfahren sind noch im Gang, dennoch zeichnen sich einige Erfolge für den Kanusport ab: So konnten beispielsweise an der Lahe, an der Ohe und an der Ise einvernehmliche Befahrungsregelungen gefunden werden. Das vorgesehene Anlandeverbot an der Tideweser wurde abgemildert. Nicht berücksichtigt wurden hingegen die Argumente des LKV an der mittleren Gerdau.
Die meisten Verfahren sind noch im Gang. Wo möglich, nimmt der LKV frühzeitig Kontakt zu den Behörden auf und versucht bereits im Vorfeld Lösungen anzubieten, die den Interessen der Kanuten und des Naturschutzes gerecht werden.
 
Naturschutzbehörden besonders aktiv
In den vergangenen Monaten haben die Unteren Naturschutzbehörden (in der Regel Landkreise und kreisfreie Städte) in Niedersachsen vermehrt Schutzgebietsverfahren eingeleitet. Hintergrund ist, dass bis Ende 2018 alle Gebiete, die das Land gegenüber der Europäischen Union nach der Flora-Fauna-Habitat (FFH)-Richtlinie gemeldet hat, nach deutschem Naturschutzrecht geschützt werden müssen. Dabei sind die Naturschutzbehörden in Verzug geraten; die EU hat deshalb mit einem Vertragsverletzungsverfahren gegen das Land gedroht. Es ist zu erwarten, dass noch etliche neue Schutzgebietsverfahren eröffnet werden.
 
Verband nicht automatisch beteiligt
Damit der Landes-Kanu-Verband überhaupt in den Ausweisungsverfahren gehört wird, muss er sehr aufmerksam sein: Nicht alle Unteren Naturschutzbehörden denken überhaupt daran, ihn direkt oder über den Landes-Sportbund zu beteiligen. Wenn zudem die örtlichen Kanuvereine keine Kenntnis davon haben, was an ihren Gewässern geplant ist, kann es passieren, dass eine Verordnung ohne Stellungnahmen aus dem Kanusport erlassen wird. Daher hat der LKV das Niedersächsische Umweltministerium gebeten, die Landkreise auf die mögliche Betroffenheit von Wassersportlern hinzuweisen. Außerdem sind alle Kanuvereine und die Paddler selbst aufgefordert, auf Schutzverfahren und zum Beispiel öffentliche Auslegungen zu achten.
 
Eine aktuelle Übersicht über die Schutzgebietsverordnungen, zu denen der LKV Stellung genommen hat, findet sich unter www.kanu-niedersachsen.de.

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