29.01.2020 | Service für Vereine

Transparenzregister: Keine Gebühren für Vereine

Der DOSB hat in einem Schreiben an die Mitgliedsorganisationen darüber informiert, dass für die Eintragung im sogenannten Transparentregister keine Gebühren fällig werden.
DOSB News

Der Bundesanzeiger Verlag habe vor einiger Zeit zahlreiche Vereine angeschrieben und zur Zahlung einer Gebühr für die Eintragung von Sportvereinen in das neue Transparenzregister aufgefordert, heißt es dort.

Der DOSB hatte daraufhin in zwei Schreiben an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Rechtmäßigkeit der Gebührenerhebung bestritten und – falls das Ministerium den Standpunkt des Verlages teile – eine Änderung der entsprechenden Bestimmung im Geldwäschegesetz gefordert. Auch einige Landessportbünde haben sich an Bundestagsabgeordnete aus ihrem Bundesland oder an die für den Sport zuständigen Länderministerien gewandt.

Das Land Hessen hat nun in dem Entwurf zur Überarbeitung des Geldwäschegesetzes die Aufnahme eines Passus durchgesetzt, der die Pflicht zur Gebührenzahlung wieder zurücknimmt.

Die "umfangreichen Bemühungen" der Sportverbände, den Vereinen diese Belastung der meist ehrenamtlichen Kräfte zu ersparen, seien somit erfolgreich gewesen, heißt es im DOSB-Rundschreiben, "sofern es auf der Zielgerade des Gesetzgebungsverfahrens nicht noch zu einer unerwarteten Wende kommt".


In Ergänzung zu diesem Rundschreibens informiert der DOSB darüber, dass ein Verein mit dem Namen „Organisation Transparenzregister e.V.“ derzeit bundesweit Sportvereine anschreibt und sie auffordert, Angaben zur Eintragung in ein Register zu machen. Obwohl gemeinnützige Vereine seit Beginn 2020 von der Gebührenzahlung befreit werden können, verlangt diese Organisation für ihre Dienste einen Betrag in Höhe von 49,00 Euro.

Es werden alle Vereine davor gewarnt, auf dieses Schreiben zu reagieren und diese „Gebühr“ zu bezahlen. Alleine der Bundesanzeiger Verlag ist für die Führung des Transparenzregisters zuständig; er warnt auf seiner Homepage www.transparenzregister.de vor dem „kostenpflichtigen Eintragungsservice“.
 

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