Die Finals 2021 - BERLIN | RHEIN-RUHR

Vom 3. bis 6. Juni finden die "Finals 2021 Berlin | Rhein-Ruhr" statt. Der Deutschen Kanu-Verband ist gleich mit drei Sportarten bei dem Multi-Sport-Event vertreten. Auf der Regattabahn und im angrenzenden Schwimmbad des ASCD Duisburg werden an den vier Tagen Wettkämpfe im Kanu-Rennsport, Kanu-Polo und Stand-Up-Paddling ausgetragen. Zudem ist Parakanu eine Demonstrationssportart. 

Akkreditierungsrichtlinien

Wettkampfstätte Regattabahn Duisburg / ASCD Schwimmstadion 

  1. Zur Berichterstattung (Schreibende Presse, Foto, Online) bei den „Finals 2021 Rhein-Ruhr | Berlin“ an der Wettkampfstätte in Duisburg (Regattabahn Duisburg und Schwimmstadion des ASCD werden nur Medienvertreter zugelassen, die sich spätestens bis zum 1.Juni 2021 per Mail an den Deutschen Kanu-Verband (presse@kanu.de) angemeldet haben. 
  2. Der Deutsche Kanu-Verband behält sich vor, einen eingereichten Akkreditierungswunsch abzulehnen, wenn die gemachten Angaben den Schluss zulassen, dass es sich nicht um einen Medienvertreter handelt. Personen ohne jegliche journalistische Legitimation werden nicht akkreditiert. 
  3. Die Medienvertreterinnen und -Vertreter erhalten im Pressezentrum an der Regattabahn Ihre Akkreditierung. Der Eingang zum Pressezentrum ist direkt neben dem Aufgang zur Ehrentribüne zu finden. Es ist nicht notwendig durch den Haupteingang an den Welcome Desk zu gehen.
  4. Ein offenes W-LAN-Netz wird bei allen Veranstaltungen angestrebt, kann aber nicht in jedem Fall zugesagt werden. Das Mitbringen eines eigenen Internet-Zugangs (Internet-Stick) wird empfohlen. Die Plätze auf der Pressetribüne sind nicht beschriftet, es besteht freie Platzwahl. Die Akkreditierungskarte ist während der Wettkämpfe sichtbar zu tragen und auf Verlangen dem Ordnungsdienst vorzuzeigen. 
  5. Fotografen müssen auf Verlangen vor bzw. während der Veranstaltung nachweisen können, dass sie Arbeitsaufträge haben bzw. welche Medien ihre Fotos übernehmen. - Haupt- und freiberuflich tätige Fotografen sollen durch eine Berufshaftpflicht bzw. eine berufsgenossenschaftliche Versicherung abgesichert sein. Für die Arbeit an der Regattastrecke erhalten Fotografinnen und Fotografen eine Weste. 
  6. Nachträglicher Entzug der Akkreditierung Eine erteilte Akkreditierung kann vor oder während der Veranstaltung entzogen werden, insbesondere wenn der Medienvertreter - teilnehmende Athleten coacht - den Wettkampf behindert - sich ohne Fotoweste an der Regattastrecke aufhält - sich den Anweisungen der Kampfrichter und Ordnungskräfte widersetzt - sich fahrlässig verhält - die Akkreditierung/Pressekarte an einen Dritten weitergegeben wurde. Wenn die Akkreditierung entzogen wurde, besteht die Möglichkeit, dem Betroffenen für weitere Veranstaltungen die Akkreditierung zu verweigern bzw. seine Online-Registrierung zu löschen.


Weitere Informationen:
 

  • Ansprechpartner: 
    Für die Medien als Ansprechpartner stehen seitens des Organisationsteams Hermann Kewitz und Oliver Strubel zur Verfügung, die auch die Akkreditierung für die Medienvertreter vornehmen.

    Hermann Kewitz - hermann.kewitz@kanuduisburg.de
    Oliver Strubel – oliver.strubel@kanu.de
     
  • Adresse: 
    Die Regattabahn Duisburg ist unter folgender Adresse zu finden:  Kruppstraße 30a in 47057 Duisburg
    Das ASCD Schwimmstadion ist unter folgender Adresse zu finden: Kruppstraße 32a in 47055 Duisburg

 

  • Parken: 
    Im Sportpark Duisburg steht eine Vielzahl an Parkmöglichkeiten zur Verfügung. Allerdings werden keine Parkplätze für Teilnehmende reserviert. Es empfiehlt sich eine frühzeitige Anreise. Der P7 (vor Kopf der Regattabahn) eignet sich am besten, ist aber auch für die Öffentlichkeit zugänglich. Alternativ können Medienvertreterinnen und Medienvertreter auch die Parkplätze in der Bertaallee oder am Fußballstadion nutzen. 
     
  • Öffnungszeiten Pressezentrum
    Do.: 8:30 bis 16:30 h
    Fr.: 11:00 bis 14:30 h
    Sa.: 9:00 bis 12.30h
    So.: 8:00 bis 14:00 h 
     

 
Corona Maßnahmen

Mit der Teilnahme an den „Finals 2021 Rhein-Ruhr | Berlin“ willigen alle Medienvertreterinnen und Medienvertreter in die Schutz- und Hygieneregeln ein. 

Die Hygienemaßnahmen sind auf der Homepage des Deutschen Kanu-Verbandes zu finden:
-    Für den 3. Und 6. Juni (Kanu-Rennsport und SUP): https://www.kanu.de/_ws/mediabase/_ts_1622013845000//downloads/presse/Finals/Hygienekonzept_Parallel_Cross_Sprint.pdf 
-    Für den 4. Und 5. Juni (Kanu-Polo): https://www.kanu.de/_ws/mediabase/_ts_1622013845000//downloads/presse/Finals/Hygienekonzept_Kanupolo.pdf 


Auszug aus den Maßnahmen: 

Bei der Akkreditierung muss ein Nachweis zu mindestens einer der vier genannten Punkte vorgelegt werden:
- einen negativen COVID-19-PCR-Test nicht älter als 48 Stunden,
- einen negativen tagesaktuellen COVID-19-Schnelltest,
- eine Impfdokumentation oder
- ein Nachweis über eine bestätigte Infektion.

Personen, die sich an mehreren Tagen auf dem Gelände aufhalten, müssen am zweiten Tag nach der ersten Akkreditierung erneut einen Nachweis vorlegen. Wir werden an der Strecke eine Testmöglichkeit für tagesaktuelle Schnelltests anbieten:

Do 08:00-12:00
Fr 10:00-12:00
Sa 09:00-11:00
So 08:00-10:00

Soweit durch diese Regelung ein tagesaktueller negativer COVID-19-Schnelltest erforderlich ist,  ist ein Test im Sinne von § 28b Absatz 9 Satz 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) auf das Corona-Virus vorzunehmen. Ein 

Nachweis über das negative Testergebnis kann ausgestellt werden durch
1. eine nach Corona-Virus-Testverordnung – TestV vom 8. März 2021 - BAnz AT 09.03.2021  V1 testende Stelle,
2. einen Arbeitgeber im Rahmen der betrieblichen Testungen der Beschäftigten,
3. einen Anbieter einer Dienstleistung im Rahmen der Inanspruchnahme durch die jeweiligen Kundinnen oder Kunden oder Patientinnen oder Patienten oder
4. eine Schule oder Kindertageseinrichtung für die diese besuchenden Schülerinnen und Schüler oder Kinder und das dort beschäftigte Personal, sofern der Test durch fachkundige oder in der Anwendung der jeweiligen eingesetzten Tests geschulte Personen vorgenommen und bescheinigt worden ist. In den Fällen von Nummern 2 bis 4 kann die zu testende Person die Probenentnahme und Auswertung mit einem für die Anwendung durch medizinische Laien zugelassenen Test selbst durchführen, sofern ein geeigneter Beschäftigter dies überwacht und das Ergebnis bescheinigt. In diesem Fall kann die Überwachung und Bescheinigung des Tests auf einen geeigneten Dritten übertragen werden. 

Als geimpfte Personen im Sinne dieser Regelung gelten alle Personen, die eine seit mindestens  14 Tagen abgeschlossene Impfung mittels Impfdokumentation im Sinne des § 22 Absatz 1 IfSG vorweisen können. Als abgeschlossene Impfung im Sinne dieser Verordnung oder von aufgrund dieser Verordnung erlassenen Regelungen gilt jede mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff gemäß der empfohlenen Impfserie vorgenommene Impfung gegen die COVID-19-Krankheit. Bei Impfstoffen, die mehr als eine Impfdosis benötigen, gilt die Impfung für Personen, die mit mindestens einer Impfdosis geimpft sind, als abgeschlossen, sofern diese Personen zuvor bereits selbst positiv getestet waren und sie über einen Nachweis über eine durch PCR-Test bestätigte Infektion mit dem Corona-Virus verfügen; darüber hinaus gilt eine Impfung als gemäß der empfohlenen Impfserie abgeschlossen, wenn eine Abweichung durch die Ständige Impfkommission des Robert Koch-Instituts anerkannt wird.

Als genesene Personen im Sinne dieser Regelung gelten alle Personen, die bereits selbst positiv getestet waren, sofern sie über einen Nachweis über eine durch PCR-Test bestätigte Infektion mit dem Corona-Virus verfügen und keiner darauf beruhenden Absonderungspflicht mehr unterliegen. Die nachgewiesene Infektion darf höchstens sechs Monate zurückliegen.
 

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