02.07.2018 | Kanu-Freizeit

Wanderfahrerabzeichen und Krankenkassen

Kanusport im Verein und das Wanderfahrerabzeichen machen nicht nur Spaß und dienen der Gesundheit – sie helfen auch, den Geldbeutel zu entlasten.

Die Krankenkassen in Deutschland haben nicht nur den Auftrag Krankheitskosten zu übernehmen. Eine wichtige, aber nicht immer richtig bemerkte Aufgabe liegt auch darin, ihren Mitgliedern Wege aufzuzeigen, wie sie mit gesunder Lebensweise Krankheiten vermeiden können. Jede Krankenkasse hat entsprechende Programme – und immer kommt der Hinweis: „Seid aktiv – bewegt euch!“ Und als Anreiz gibt es Prämien, Bonuspunkte oder sogar Geldleistungen für diejenigen, die in einem Sportverein aktiv sind.

 Auch das DKV-Wanderfahrerabzeichen wird von einigen Krankenkassen als Nachweis für sportliche Aktivitäten anerkannt, was aber nur wenige Kanuten aktiv nutzen, um die Leistungen der Krankenkassen erhalten. Deshalb unser Tipp: Wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse und fragen nach, ob auch Ihre Krankenkasse den Erwerb des DKV-Wanderfahrerabzeichens honoriert. Wenn nicht – einfach mal den Antrag stellen, auch dieses Abzeichen als Nachweis des regelmäßigen Sporttreibens anzuerkennen. Will oder kann das Ihre Krankenkasse nicht, sollte die Mitgliedschaft im Kanu-Verein benannt werden, um Leistungen aus Präventions- oder Bonusprogrammen zu erhalten.

Kanusport im Verein und das Wanderfahrerabzeichen machen nicht nur Spaß und dienen der Gesundheit – sie helfen auch, den Geldbeutel zu entlasten.

Zurück zur Liste