26.03.2024 | DKV / Verbände

Gutachten zum Zentrum für Safe Sport

DOSB und Athleten Deutschland veröffentlichen Rechtsgutachten zum geplanten Zentrum für Safe Sport.
Safe Sport (Bild: DOSB)

Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) und Athleten Deutschland haben am heutigen Dienstag, 26. März, das Rechtsgutachten zur Gründung eines Zentrums für Safe Sport (ZfSS) sowie den dazugehörigen Entwurf eines Safe Sport Codes veröffentlicht. Das Gutachten wurde im Juli 2023 bei der Kanzlei Arnecke Sibeth Dabelstein (ASD) in Auftrag gegeben. 

Ziel des Gutachtens war es, die rechtlichen Grundlagen für eine effektive Aufgabenwahrnehmung des unabhängigen Zentrums für Safe Sport zu erarbeiten. Dies war aus Sicht vieler Beteiligter notwendig geworden, weil im Rahmen des vom Bundesinnenministerium (BMI) geführten Stakeholderprozesses zur Entwicklung einer Roadmap zum Aufbau des Zentrums für Safe Sport Klärungsbedarf in Bezug auf wichtige juristische und organisatorische Fragen aufkam. Die mit dem BMI und weiteren Stakeholdern im Ergebnis abgestimmte Leistungsbeschreibung sah folgenden inhaltlichen Fokus vor: 

  1. Erstellung eines Safe Sport Codes (SSC) 
  2. Organisatorische Ausgestaltung des Zentrums für Safe Sport 
  3. Anwendungsbereich und Implementierung des SSC 

Michaela Röhrbein, Vorstand Sportentwicklung des DOSB, sagt: „Es ist wichtig, dass das Gutachten und der Entwurf für einen Safe Sport Code nun vorliegen und dazu beitragen, die rechtlichen und notwendigen organisatorischen Rahmenbedingungen für ein unabhängiges Zentrum für Safe Sport zu klären. Das Gutachten sollte nun die Grundlage bilden für die weiteren Diskussionen und Entscheidungsfindungen im Aufbauprozess des unabhängigen Zentrums für Safe Sport. Dadurch können wir bestmögliche und vor allem rechtssichere Lösungen im Sinne der Betroffenen erarbeiten, denn das hat für uns weiterhin höchste Priorität.“ 

Leon Ries, Vorstand Jugendsport des DOSB und Geschäftsführer der Deutschen Sportjugend (dsj), ergänzt: „Mein Dank gilt ausdrücklich allen Beteiligten, die sich in diesen Prozess mit viel Energie eingebracht haben. Die Ausarbeitung des Gutachtens und des Safe Sport Codes durch die Kanzlei ASD sind ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem unabhängigen Zentrum für Safe Sport und auch für unseren Zukunftsplan Safe Sport. Ziel aller Beteiligten ist es, jegliche Form von interpersonaler Gewalt im Sport zu verhindern. Wir werden auf Basis des Gutachtens nun in die weitere Diskussion mit Betroffenen sowie mit den beteiligten Stakeholdern aus Politik, Sport, Wissenschaft und Gesellschaft eintreten.“ 

Safe Sport Code 

Zentraler Bestandteil des Rechtsgutachtens war die Entwicklung eines Safe Sport Codes. Dieser Code soll in Zukunft als grundlegendes, sportartübergreifendes Regelwerk zum Schutz vor interpersonaler Gewalt im organisierten Sport dienen. Der Code definiert fünf Verbotstatbestände als Safe Sport Verstöße. Dazu gehören: physische Gewalt, sexualisierte Gewalt, psychische Gewalt, Diskriminierung sowie Vernachlässigung. 

Der Safe Sport Code soll zudem die Grundlage für die Tätigkeit des unabhängigen Zentrums für Safe Sport selbst bilden. Er benennt dessen Aufgabenbereiche und Zuständigkeiten im Sinne einer Rechts- und Verfahrensordnung, insbesondere mit Blick auf eine betroffenenzentrierte Untersuchung und Sanktionierung von Fehlverhalten im Sport. 

Geltungs- und Anwendungsbereich des Safe Sport Codes 

Das Gutachten stellt fest, dass der Safe Sport Code als Regelwerk des organisierten Sports erlassen werden sollte und nicht als allgemeingültiges „Safe Sport (Bundes-)Gesetz“. Die Voraussetzung für die Anwendung des Codes beruht nach Ansicht der Gutachter*innen auf dem freiwilligen Anschluss der Sportverbände und -vereine, die ihrerseits ihre Mitglieder sowie die Nichtmitglieder in ihrem Einflussbereich binden müssten. Die notwendige Akzeptanz und Umsetzung des Codes soll durch eine breite Beteiligung der Akteure des organisierten Sports am weiteren Entwicklungsprozess sichergestellt werden. 

Damit das ZfSS seine Aufgaben wahrnehmen kann, bedarf es darüber hinaus bestimmter Rahmenbedingungen, die vom Staat geschaffen werden müssen. Dazu zählt laut Gutachten u.a. die Schaffung einer rechtssicheren Grundlage für die Datenverarbeitung durch das ZfSS und der Sportorganisationen, die nur durch den Bundesgesetzgeber erfolgen kann. 

Rechtsform des unabhängigen Zentrums für Safe Sport 

Die Gutachter*innen der Kanzlei ASD empfehlen als Rechtsform des Zentrums eine Stiftung, da dies die größtmögliche Unabhängigkeit gegenüber Sport und Politik gewährleiste. In der Roadmap zum Aufbau des ZfSS bestand die Idee, den bereits gegründeten Verein Safe Sport e.V. für den Aufbau des Zentrums zu nutzen oder einen neuen Trägerverein zu gründen. Hiervon raten die Gutachter*innen ab. 

Insbesondere der bestehende Safe Sport e.V. kommt laut Gutachten aufgrund seiner derzeitigen satzungsgemäßen Aufgabe der parteiischen Betroffenenberatung nicht als Trägerorganisation für das ZfSS in der projektierten Form in Betracht. Laut Gutachter*innen braucht es eine institutionelle Trennung der bestehenden Betroffenenberatung von der vorgesehenen Untersuchungs- und Sanktionsinstanz des ZfSS. 

Weitere Schritte 

Für den weiteren Verlauf beim Aufbau des unabhängigen Zentrums für Safe Sport ist es wichtig, zentrale Entscheidungen zu den im Gutachten erläuterten Ergebnissen zu treffen. 

Diese Entscheidungen betreffen u.a. die Rolle des Staates in der Safe Sport Regulierung, die organisatorische Ausgestaltung des Zentrums, die Zuständigkeit für die inhaltliche Ausgestaltung und den Erlass des Safe Sport Codes, die Herstellung der Bindungswirkung des Safe Sport Codes sowie die Ausgestaltung der Sanktionskapazität und Finanzierung des Zentrums für Safe Sport. 

Laut Gutachter*innen liegt die originäre Verantwortung zur Implementierung des Safe Sport Codes zum Schutz vor Gewalt im Sport weiter bei den Sportverbänden und -vereinen. Dies hatten auch der DOSB und die dsj in der Vergangenheit mehrfach bekräftigt und sich zu ihrer Verantwortung in diesem Bereich bekannt. Das Gutachten sowie der initiale Entwurf des SSC definieren Aufgaben und Verantwortlichkeiten zwischen dem Zentrum und dem organisierten Sport. 

Für die Akzeptanz in den Verbänden und Vereinen, die von den Gutachter*innen als notwendige Voraussetzung für den Erfolg des Zentrums identifiziert wurde, ist es notwendig, dass der organisierte Sport eine zentrale und feste Rolle beim Aufbau des ZfSS und der Finalisierung des Safe Sport Codes einnimmt. 

Hintergrund des Gutachtens 

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat führt seit Dezember 2022 einen Stakeholderprozesses zur Entwicklung einer Roadmap zum Aufbau des Zentrums für Safe Sport. In diesem Prozess waren damit zusammenhängende Fragen aufgekommen, insbesondere rechtlicher und organisatorischer Natur. Um diese Fragestellungen zu klären, hatten der DOSB und Athleten Deutschland eine mit dem BMI im Ergebnis abgestimmte Leistungsbeschreibung zur Beauftragung einer Anwaltskanzlei erarbeitet. Weitere Stakeholder trugen durch die Einbringung von Fragen und Anmerkungen ebenfalls wesentlich zur Erstellung der Leistungsbeschreibung bei. 

Die Beauftragung des Gutachtens war als Serviceangebot von DOSB und Athleten Deutschland für die am Prozess beteiligten Akteure angelegt, um eine rechtsichere Basis zum Aufbau des ZfSS zu schaffen. Das BMI unterstützte die Begutachtung durch zusätzliche Fördermittel an Athleten Deutschland i.H.v. 10.000 € im Rahmen des oben genannten Stakeholderprozesses. Des Weiteren flossen Eigenmittel des DOSB sowie eine Zuwendung durch die Oak Foundation an Athleten Deutschland in die Beauftragung mit ein. Athleten Deutschland und der DOSB trugen je hälftig zur Finanzierung des Rechtsgutachtens bei. 

Das gesamte Rechtsgutachten der Kanzlei Arnecke Sibeth Dabelstein finden Sie hier (inkl. Executive Summary, S. 3 - 17): Rechtsgutachten Zentrum für Safe Sport 

Den Entwurf des Safe Sport Codes finden Sie hier: Safe Sport Code 

Die begleitende Pressemitteilung von Athleten Deutschland e.V. finden Sie hier: Pressemitteilung Athleten Deutschland 

(Quelle: DOSB)

 

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