DKV-Gleichstellungsordnung

Grundlage dieser Gleichstellungsordnung ist § 3 Absatz 1 Buchstabe b) der Satzung. Danach setzt der Deutsche Kanu-Verband e.V. (im Folgenden: DKV) sich für die Gleichberechtigung von Frauen und Männern im Sport und in seinen Organen und Gremien ein.

Chancengleichheit und Vielfalt im Sport sind wichtige Voraussetzungen für eine erfolgreiche Sportentwicklung. Gleichstellungsaspekte gibt es auf allen Ebenen, bei allen Beschlüssen und bei allen Aktivitäten.
 

Präambel

Ziel dieser Gleichstellungsordnung ist es, die Chancengleichheit aller Geschlechter auf allen Ebenen des DKV strukturell zu verankern und deren gleichberechtigte Teilhabe und Gleichbehandlung in allen Bereichen zu gewährleisten. Sie bietet allen Mitgliedern und den im DKV ehrenamtlich und hauptberuflich tätigen Personen Handlungssicherheit bei der Verwirklichung von Chancengleichheit. 

Das Erreichen von Chancengleichheit und Gleichstellung ist Querschnittsaufgabe für alle Gremien. 

1. Ziele

Die übergeordneten Ziele der Gleichstellungsarbeit im DKV sind, dass alle Geschlechter auf allen Ebenen und in allen Bereichen
 

  • die gleichen Zugangschancen,
     
  • die gleichen Möglichkeiten der Teilhabe
     
  • und die gleichen Rechte und Pflichten haben.

2. Aufgaben

Besondere Themen und Aufgaben in der Arbeit des DKV sind unter anderem:

 

  • Förderung der Chancen unabhängig vom Geschlecht und Abbau von geschlechts-spezifischen Nachteilen;
     
  • Entwicklung und Umsetzung von Ideen und Anreizen zum Abbau von Unterrepräsentanzen eines Geschlechts;
     
  • Erhöhung des Frauenanteils in allen Gremien im Sinne der gleichberechtigten Teilhabe von Männern und Frauen bei allen Planungs-, Entscheidungs- und Umsetzungsprozessen;
     
  • Thematisierung von Gleichstellung in allen Strukturen, auf allen Ebenen sowie in der Satzung, den Ordnungen und allen Regelwerken;
     
  • Berücksichtigung der Situationen von Menschen jeglichen Geschlechts in allen Konzepten, Maßnahmen und Entscheidungen sowie in deren mittel- und unmittelbaren Auswirkungen;
     
  • Verankerung und Umsetzung einer geschlechtergerechten Personal- und Organisationsentwicklung;
     
  • Sicherung von geschlechtergerechten Arbeitsbedingungen;
     
  • Verhinderung von unmittelbarer und mittelbarer Diskriminierung und Gewalt aufgrund des Geschlechts;
     
  • Schaffung von Strukturen zur Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Ehrenamt;
     
  • Berücksichtigung einer geschlechtersensiblen Sprache, die die Vielzahl der geschlechtlichen Identitäten wertschätzt, in allen schriftlichen (Broschüren, Internet, Prüfungsordnungen etc.) und mündlichen (Reden, Interviews etc.) Veröffentlichungen.

3. Beauftragte/r für Chancengleichheit

Um der Bedeutung und Wertigkeit der Querschnittsaufgabe Gleichstellung Rechnung zu tragen, ist durch das Präsidium der Bereich der Chancengleichheit dem zuständigen Präsidiumsmitglied Verbandsentwicklung zugeordnet. Dieses hat die Möglichkeit zur Berufung einer/eines Beauftragten für Chancengleichheit. Der/Die Beauftragte für Chancengleichheit hat insbesondere folgende Aufgaben und Rechte:
 

  • Der/Die Beauftragte für Chancengleichheit erstellt ein Gleichstellungskonzept, das konkrete Maßnahmen zur Erreichung der Geschlechtergerechtigkeit enthält.
     
  • Der/Die Beauftragte für Chancengleichheit berät und unterstützt den DKV proaktiv dabei, dass alle Ziele und Inhalte zur Erreichung von Geschlechtergerechtigkeit umgesetzt werden.
     
  • Der/die Beauftragte für Chancengleichheit wird von allen Präsidiumsmitgliedern bei der Durchführung ihrer Aufgaben unterstützt. Er/Sie steht im direkten Austausch mit dem für die Chancengleichheit zuständigen Präsidiumsmitglied Verbandsentwicklung und hat über dieses Antragsrecht im Präsidium.
     
  • Der/die Beauftragte für Chancengleichheit nimmt auf Einladung mindestens an einer Präsidiumssitzung im Jahr teil und berichtet über Themen aus seinem/ihrem Aufgabenbereich. Auf Anregung der VP Verbandsentwicklung kann er/sie zu weiteren Sitzungen eingeladen werden. Er/Sie erstattet darüber hinaus regelmäßig, mindestens einmal jährlich, dem Verbandsausschuss und alle zwei Jahre dem Deutschen Kanutag Bericht. 
     
  • Dem/Der Beauftragten für Chancengleichheit werden für die Umsetzung der Aufgaben im Rahmen des Haushaltsplans jährlich finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt. Er/Sie wird seitens des Generalsekretariats nach Möglichkeit unterstützt. 
     

4. Förderung von Frauen und Mädchen

Im Rahmen der Bestrebungen nach Gleichstellung kommt der Förderung von Frauen und Mädchen im Sport nach wie vor eine besondere Rolle zu. Mit den nachfolgenden Maßnahmen fördert der DKV gezielt die Interessen der Paddlerinnen im DKV, die Motivation von Frauen, ehrenamtliche Führungsaufgaben im DKV zu übernehmen und die Weiterentwicklung der Frauenvertretung in der Verbandsstruktur: 
 

  • Aufbau und Pflege eines Frauennetzwerkes durch den Beauftragen / die Beauftragte für Chancengleichheit.
     
  • Der/Die Beauftragte für Chancengleichheit beruft einmal jährlich eine Arbeitstagung der Personen ein, die die Interessen von Frauen und Mädchen in den Mitgliedsorganisationen vertreten. Die Arbeitstagung dient als Plattform zur Meinungsbildung, zum Erfahrungsaustausch und zur Förderung der Zusammenarbeit. 
     
  • Der/Die Beauftragte für Chancengleichheit beruft Tagungen ein und organisiert im Rahmen der Ausbildungsrichtlinien und in Abstimmung mit der Akademie des Kanusports Lehrgänge und Seminare zu speziellen Fachthemen. 
     
  • Der/Die Beauftragte für Chancengleichheit initiiert und koordiniert Aktionen, Maßnahmen und Projekte zu aktuellen, frauenspezifischen Themen.
     
  • Der/Die Beauftragte für Chancengleichheit leistet Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Frauen im Kanusport.
     
  • Der/Die Beauftragte für Chancengleichheit nimmt an der regelmäßig stattfindenden Tagung der Frauenvertretung im DOSB teil und vertritt in Absprache mit dem für die Verbandsentwicklung zuständigen Präsidiumsmitglied den DKV in möglichen weiteren Interessensvertretungen oder Gremien in Frauenfragen. 
     

Beschlossen durch den DKV-Verbandsausschuss am 21.11.2020


(Stand: November 2020)