Der/die ehrenamtlich tätige Good Governance-Beauftragt/e wird gemäß § 13 Abs. 7 vom Präsidenten berufen und vom Verbandsausschuss bestätigt.
Der/die Good Governance-Beauftragte/r hat eine präventiv beratende Funktion für alle Mitarbeiter/innen und Funktionsträger/innen (z.B. bei potenziellen Interessenkonflikten) und zusätzlich im Falle der Anrufung die Aufgabe und Befugnis zur
- unabhängigen Prüfung möglicher Verstöße
- Bewertung von deren Relevanz und
- Abgabe von Empfehlungen an das zuständige Entscheidungsgremium zur weiteren Vorgehensweise
Der/die Good Governance-Beauftragte/r darf keine weitere Funktion innerhalb des Verbandes innehaben und muss unabhängig sein.
Der/die Good Governance-Beauftragte/r besitzt zudem ein Initiativrecht, wenn er/sie nicht direkt angerufen wird, aber von externen Stellen Kenntnis von möglichen Vorfällen erlangt.
Der/die Good Governance-Beauftragte/r ist immer zuständig bei Regelverstößen von Präsidiums- und Vorstandsmitgliedern (Untersuchung, Aufarbeitung).
Der/die Good Governance-Beauftragte/r gibt spätestens zum Frühjahrs-VA einen Bericht über die Tätigkeiten des zurückliegenden Kalenderjahres ab.
Der/die Good Governance-Beauftragte/r wird auf der DKV-Homepage mit Name und Kontaktdaten veröffentlicht.