Die bzw. der ehrenamtlich tätige Good Governance-Beauftragte wird gemäß § 13 Abs. 7 vom der Präsidentin berufen und vom Verbandsausschuss bestätigt. Erstmals erfolgte die Berufung zum Verbandsausschuss im Herbst 2019.
Die bzw. der Good Governance-Beauftragter hat eine präventiv beratende Funktion für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Funktionsträgerinnen und Funktionsträger (z.B. bei potenziellen Interessenkonflikten) und zusätzlich im Falle der Anrufung die Aufgabe und Befugnis zur
- unabhängigen Prüfung möglicher Verstöße
- Bewertung von deren Relevanz und
- Abgabe von Empfehlungen an das zuständige Entscheidungsgremium zur weiteren Vorgehensweise
Die bzw. der Good Governance-Beauftragte darf keine weitere Funktion innerhalb des Verbandes innehaben und muss unabhängig sein.
Die bzw. der Good Governance-Beauftragtebesitzt zudem ein Initiativrecht, wenn sie bzw. er nicht direkt angerufen wird, aber von externen Stellen Kenntnis von möglichen Vorfällen erlangt.
Die bzw. der Good Governance-Beauftragte ist immer zuständig bei Regelverstößen von Präsidiums- und Vorstandsmitgliedern (Untersuchung, Aufarbeitung).
Die bzw. der Good Governance-Beauftragtegibt spätestens zum Frühjahrs-VA einen Bericht über die Tätigkeiten des zurückliegenden Kalenderjahres ab.
Die bzw. der Good Governance-Beauftragte wird auf der DKV-Homepage mit Name und Kontaktdaten veröffentlicht.