Wir bieten einen sicheren Raum
Schutz vor Gewalt bedeutet Schutz vor interpersonaler Gewalt und beinhaltet alle psychischen, physischen und sexualisierten Grenzverletzungen, Belästigung oder Gewalt (mit/ohne Körperkontakt).
Oftmals wird bei diesem Themengebiet sofort an Kinder und Jugendliche gedacht und dabei vergessen, dass auch Erwachsene Gewalt erleiden können.
Das Ziel des DKV ist es, Sporttreibende, Betreuende und Verantwortliche auf allen Ebenen des Verbandes und seiner Mitglieder und Anschlussmitglieder zu sensibilisieren, dass Gewalt, egal in welcher Form, keinen Platz in der Gesellschaft und im Sport hat. Gewalt muss verhindert, bereits erfahrene Gewalt aufgearbeitet, Betroffene betreut und Täter und Täterinnen zur Rechenschaft gezogen werden. Verantwortung muss in den eigenen Reihen wahrgenommen und nicht an eine andere Stelle weitergeschoben werden.
Als Vertrauenspersonen für Betroffene von „interpersonaler Gewalt“ fungieren:
E-Mail: safesport@deutscherkanuverband.de
Gabriele Kohler, Beauftragte für Chancengleichheit
Kilian Wucherpfennig, Beauftragter für Good Governance
Ulrike Schreck, Vizepräsidentin Verbandsentwicklung
Ihr Ansprechpartner in der DKV-Geschäftsstelle ist Sebastian Schreiber, Tel. 0203/99759-80, jugend@kanu.de
Die Benannten sollen Anlaufstellen für DKV-Mitglieder sein, die durch Verbands- und Vereinsmitglieder oder hauptamtliche Mitarbeitende des DKV Gewalt jedweder Art erfahren oder erfahren haben. Ihre Aufgabe ist es, Kontakte zu externen Beratungsstellen zu vermitteln bzw. Maßnahmen zu initiieren, die den gemeldeten Sachverhalten nachgehen.
Die Kontaktaufnahme kann auch per Formular auf https://das-find-ich-nicht-ok.de/ erfolgen.
In den DKV-Rahmenrichtlinien Ausbildung ist seit 2011 die Regelung des Lizenzentzuges verankert.
Durch den Deutschen Kanutag wurde im April 2013 die Prävention Sexualisierter Gewalt auch in der DKV-Satzung § 5 Absatz 3 und in verschiedenen Ordnungen verankert.
Es wurde der DKV-Ehrenkodex verabschiedet, dessen Unterzeichnung seit April 2013 für alle Teilnehmenden an Aus- und Fortbildungsveranstaltungen des DKV (sowohl im Bundes- als auch in den Landesverbänden) verpflichtend ist. Diese Teilnahmevoraussetzung wurde ebenfalls in den DKV-Rahmenrichtlinien Ausbildung ergänzt.